Wohnungsübergabe mit Mängeln?

3 Antworten

1. Bei einem Auszugs-Übergabeprotokoll werden sowohl Mängel festgehalten als auch Zählerstände abgelesen und notiert. Wer für welche Mängel aufkommt, liegt in den Vereinbarungen des Mietvertrages. Wurde beispielsweise die Wohnung in frisch renovierten Zustand übernommen, kann der Vermieter nur dann Reparaturen verlangen, wenn die Wohnung über dem Normalmaß hinaus abgenutzt ist. Für Reparaturen, die sich durch normalen Verschleiß ergeben, ist der Vermieter zuständig. Was im Endeffekt von der Kaution einbehalten werden kann, ist individuell bei der Wohnungsübergabe zu vereinbaren und entscheidet sich nach dem allgemeinen Zustand der Wohnung. Das sind immer Einzelfallentscheidungen.

2. Wenn der Mieter bei der Auszugs-Übergabe nicht anwesend ist, obwohl mit ihm der Termin vereinbart war, kann er im Nachhinein gar nichts geltend machen. Eine Übergabe erfolgt zwingend zwischen zwei Parteien. Wenn der Mieter keine Reparaturen durchführen will, für die er selber aufkommen müsste, so kann das der Vermieter machen und die Kosten von der Kaution abziehen.

Der Mieter kann keinen Schadensersatz fordern. Für was sollte es einen Schadensersatz geben? Wenn der Mieter zum Tag X fristgerecht gekündigt hat, gibt es keinen Anspruch an den Vermieter, dass dieser die Wohnung VOR dem Tag X vermietet. Demzufolge gibt es auch keine Ansprüche des Mieters an den Vermieter.

Wenn Du es nicht ordnungsgemäß zurückgibst, wird der Vermieter es auf Deine Kosten renovieren/reparieren lassen.

bwhoch2  14.01.2021, 17:17

Darf er aber nur, wenn er vorher dem Mieter Gelegenheit gegeben hat, Mängel selbst zu beseitigen. Anders ist es bei Schäden.

Die Annahme darf nicht verweigert werden, sie muss sogar verweigert werden, wenn man es genau nimmt.

Der Vermieter muss dem Mieter die Gelegenheit geben, Mängel selbst zu beheben. Macht er das nicht, hat er hinterher das Problem, die Kosten für die Beseitigung in seiner Regie an den Mieter voll weiter zu geben.

Nun kommt es auf die Art der Mängel an: Schlecht gestrichen, Tapeten nicht vollständig entfernt, überall liegt noch Schmutz herum. In diesen Fällen muss der Vermieter dem Mieter die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung einräumen.

Geht es um echte Schäden, wie z. B. Waschbecken zerbrochen, Parkett zerfurcht, Türen eingetreten, kann der Vermieter selbst bestimmen, ob er die Schäden beseitigen läßt oder dem Mieter Gelegenheit zur Schadensbeseitigung gibt.

Will der Mieter die Mängel selbst beseitigen, kann der Vermieter ihm dafür eine Frist auferlegen von z. B. 14 Tagen. Wenn diese dazu führt, dass ein neuer Mieter nicht einziehen kann, wird es allerdings für den Mieter teuer und er täte gut daran, den Vermieter um Mängelbeiseitigung zu bitten.

er somit wesentliche Mängel vor Übergabe gesehen haben müsste - darf er Schadenersatz fordern, 

Selbstverständlich. Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten hat nichts mit Besichtigung wegen Schäden zu tun. Immerhin hat zu diesem Zeitpunkt der Mieter noch Gelegenheit, Mängel selbst zu beseitigen. Die Frist dafür steht fest und es ist ausschließlich Sache des Mieters, die Wohnung so her zu richten, dass sie bei der Übergabe in vertragsgemäßem Zustand ist. Sinnvollerweise vereinbart man nach einer Wohnungskündigung immer einen Termin für eine Vorbesichtigung.

Darf/ Kann der Mieter die Reparaturen dem Vermieter überlassen (samt Kosten, die dann auf den Mieter zukommen) weil er nicht die Möglichkeiten hatte, sie selbst zu beheben,

Selbstverständlich. Und als Vermieter wäre ich froh, wenn mir das der Mieter direkt schriftlich im Rahmen der Übergabe gibt, denn dann habe ich es ohne Verzug selbst in der Hand, wann die Wohnung wieder weiter gegeben werden kann. Zudem, wenn die Kaution dafür reicht, ist das auch finanziell kein Problem.