Wohnungskontrolle durch Vermieter?

10 Antworten

Ich würde einen Brief aufsetzen und die Mieter vorab informieren und dann ein paar Tage später telefonisch Termine absprechen. Das macht das ganze etwas offizieller.

Theoretisch könnte ja jeder dort anrufen und sich so Zutritt verschaffen, daher vorher der Brief.

Grundsätzlich müssen sie dem Vermieter - nach Absprache - Zutritt gewähren, da der Vermieter sonst seiner Instanhaltungspflicht nicht nachlommen kann und schließlich ist es immer noch sein Eigentum.

Aushang am Haus anbringen mit genauen Angaben 14 Tage vorher!

Bin aber gerade etwas ratlos wie ich an die Sache ran gehen soll. Soll ich jetzt jeden anrufen und einen Termin machen, spontan hinfahren und hoffen, dass sie mich reinlassen oder anschreiben und sie bitten, mir von sich aus evtl. Mängel mitzuteilen?

Schriftlich machen und Termin zur Besichtigung vereinbaren.

Den Termin muss man mit dem Mieter abstimmen und nicht einfach festsetzen.

Außerdem habe ich jetzt gelesen, dass die Mieter einen für solche allgemeinen Kontrollen ohne konkreten Grund gar nicht rein lassen müssen.

Falsch gelesen, alle 1-2 Jahre darf man sich vom Zustand der Mietsache überzeugen.

Bei uns gab es voriges Jahr einen Vermieterwechsel.

Der vorherige Vermieter hat nie die Wohnngen sehen wollen - das ging bzw. geht den Vermieter auch gar nichts an.

Vom neuen Vermieter bekamen wir ein Schreiben, dass in den Wohnungen eine Bestandaufnahme durchgeführt werden soll. Das ist auch ok, denn er kann ja nicht wissen, welche Fußböden beispielsweise verlegt wurden Als sie kamen, wurde tatsächlich auch nur gefragt, welche Böden verlegt wurdenn, ob die Küche mein Eigentum ist und was defekt ist. Die Leute waren auch in keinem Zimmer.

Setz ein Schreiben auf mit Termin in 2 oder 3 Wochen (dann haben die Mieter genügend Zeit zum Organisieren) und begründe die Besichtigung mit z. B. Bestandsaufnahme.

Google sagt hierzu:

Keine Besichtigung ohne schriftliche Anmeldung!

Ganz gleich was im Mietvertrag steht: Wenn der Vermieter, der Makler
oder ein Kaufinteressent überraschend vor der Tür steht und die Wohnung
besichtigen möchte, brauchen Sie ihn nicht hereinzulassen. Das
Besichtigungsrecht besteht nur, wenn der Besuch mindestens drei Tage
vorher schriftlich angemeldet wird. Eine kürzere Frist gilt nur in
Notfällen, wie zum Beispiel bei dringenden Reparaturen. Ist Ihnen der
Termin ungelegen, so können Sie ihn absagen und zwei oder drei
Ausweichtermine benennen