Gasverdacht, wer trägt Überprüfungskosten

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Kohlenmonoxyd ist geruchlos. Den habt ihr also nicht gerochen. Der Melder hat Alarm ausgelöst, weil die CO-Konzentration im Raum das ungefährliche Maß überschritten hatte. Die Prüfung durch den Handwerksbetrieb ergab keine Undichtheiten an Leitung und Herd. Daher schließe ich auch auf falsche Bedienung des Gasherdes durch die Mieter. Das fällt aber nicht in das Ressort des Vermieters. Gas strömt aus dem Gasherd nur aus, wenn der Regler geöffnet wird aber das Gas nicht zündet respektive entzündet wird. Ist im Gasherd eine Piezozündung installiert, dann könnte hier ein Fehler vorliegen. Wurde das ev. geprüft?

Interessant, der Fachmann meinte der Geruch wäre davon gekommen, kannte den vorher auch nur von Erdgas. Er zündet vollkommen normal, das Problem trat auf wenn der doe Oberhitze im Ofen des Herdes angemacht wurde. Geprüft wurde nur der Gasgehalt der Luft, sonsts nichts weiter.

das hatten wir auch schon mal... nur bei uns kam gleich die feuerwehr, krankenwagen, polizeit und die gas leute... naja die mussten wir zum glück nicht zahlen nur den gastyp der den herd nochmal kontrolliert hat..die vermietung meinte das sind instandhaktungskosten und wenn sie unter 100 euro sind müssen wir die selber zahlen aber das darf nicht mehr als 3% der netto miete im jahr betragen

Vielleicht hat der Vermieter da einen an der Waffel? Natürlich konntet ihr für den Einsatz nichts, aber es ging ja kaum um eine Instandhaltung, genauso wie das instandhalten der Fenster nicht zu Modernisierung zählt auch wenn es häufig so verkauft wird, ist es unzulässig. Wäre etwas kaputt gewesen ok, aber darum geht es ja bei beiden Fällen hier nicht. Aber danke für die Antwort.

Das darf soviel betragen, wie vertraglich vereinbart ist, Grenze einer solchen Vereinbarung ist je nach Rechtsprechung derzeit 100 Euro netto im Einzelfall bzw. 8 % netto der Jahresnettokaltmiete, nicht 3 %...

Die Überprüfung ist garantiert keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes. Sie können m. E. auch nicht ansonsten dem Mieter aufgebürdet werden. Es ging um die Sicherheit der Wohnung bzw. sogar des Hauses. Diese zu gewährleisten ist Obliegenheit des Vermieters. Daran ändert sich nichts weil das Ergebnis negativ war. Ich rate zur Zurückweisung der Rechnung.

wenn der gasherd euer ist und nicht dem vermieter gehoert must ihr die rechnug zahlen es war ja auch kein defekt feststell bar melder ist defekt das zahlt der vermieter auch nicht

Der Herd ist Teil der Mietsache. Es gab hier vor kurzem einen Hausbrand, wir empfanden es als schlicht richtig das es geprüft wird. Es ging ja nicht um eine Kleinreparatur des Herdes sondern um die Sicherheit des Hauses.

@Acocalypse

das brauchste mir nicht zu sagen der vermieter kann es bezahlen muss es aber nicht es gibt halt so menschen so lage nichts passiert wenn was passiert waehre warum hat mich keiner angerufen so ist das halt

@Feuerweher

Schlimm genug, ohne konkrete Antwort kommen wir da leider auch nicht weiter, aber trotzdem danke.

@Feuerweher

Natürlich muss der Vermieter das zahlen, es ist sein Herd, es ist sein Melder, es ist seine Gasleitung und es ist auch keine Kleinreparatur, da nichts kaputt ist bzw. repariert wurde, das dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegt. Der Fall ist absolut glasklar...

@MosqitoKiller

Ich habe gerade mit diesem telefoniert. Dabei kam heraus dass wir dies weiterhin zahlen sollen weil der Meldung wegen falscher Benutzung losgegangen sein soll. Dennoch ging der Melder vorher nie los wenn der Herd benutzt worden ist und es roch zudem stark nach Gas. Es wird darauf geschoben dass der Melder auf Kohlenmonoxyd reagiert, was wir nicht wissen konnte (da nicht im Handbuch), aber aus reiner Vorsicht trotzdem so gehandelt hätte, wäre es uns bewusst gewesen. Als Laie kann ich den Austritt von Kohlenmonoxyd und Erdgas nicht unterscheiden, und das der Melder reagierte ein Erstfall. Eine Überprüfung der Leitung war daher eine reine Sicherheitsvorkehrung. Die Rechnung steht wohl auch nicht (nachdem ich das so erkärt hatte was eine Kleinreparatur ist) nicht unter dem Stern einer, sondern es geht nur darum dass wir angeblich durch falsche Benutzung Alarm schlugen. Zudem es man dem Hausbesitzer bei unserer Mieter schlecht verkaufen könnte.

Natürlich konnten wir nicht wissen auf was der Melder alles reagiert wenn es nicht im Handbuch steht, weder wussten wir aber das sowas alles aus dem Herd kommt. Und vor allem aber, passierte das vorher eben nicht. Wir gingen also schon vom Prinzip von einer möglichen Gefahr aus da bei Benutzung vorher auch nichts passiert war. Der Vermieter beruft sich auch darauf mir das am Telefon mitgeteilt zu haben, dass bei dem Fall von keiner Gefahr wir die Kosten zu tragen hätten. Was er definitiv nicht hat.

@MosqitoKiller

Auch ist es unserer Melder, in Brandenburg sind Feuer/Gasmelder nicht vorgeschrieben, und werden daher nicht vom Vermieter gestellt. Allerdings haben wir den Melder nach Handbuch installiert, und es gab eben vorher auch lange keine Probleme damit, wo er hing oder wie wir den Herd benutzten. Wenn ein akuter Gasgeruch im Raum hängt und der Melder losgeht ist es nach meiner Sicht schon aus reinem Sicherheitsgedanken heraus eine Pflicht das überprüfen zu lassen, und dies Pflicht des Vermieters.

Es ist die Frage, ob in eurem Mietvertrag die Höhe der Kosten für Kleinreparaturen angegeben ist. Meist liegt diese bei 100 - 200 €.

Von der Logik her würde ich sagen, muss euer Vermieter solche Sachen bezahlen, wenn ihr selbst den Handwerker ohne Absprache mit dem Vermieter bestellt, sieht die Sache schon anders aus.

Im Endeffekt zahlt ihr die Rechnung so oder so "gut verpackt" mit der Nebenkostenabrechnung.

Die Klausel ist im Vertrag Rechtskonform geschrieben, im Falle einer Reparatur müssten wir also zahlen. Aber wir liesen einen Handwerker mit Absprache der Vermieter kommen aufgrund eines Gasleckverdachts. Gerade nachdem es im Haus vor kurzem brannte sollte sowas nicht abgezogen werden. Unsere Wohnung war am meisten davon betroffen, ohne Verschulden wohl gesagt. Das Melden und Überprüfen eines Gaslecks passt nach meiner Logik einfach nicht in eine Kleinreparatur.