Rentennachzahlung bei Bedarfsgemeinschaft?

2 Antworten

Wenn die Rente ihm erst ab 01.01.2017 zusteht,kann sie nicht rückwirkend ab 10.2016 angerechnet werden,sondern erst ab Zufluss ( Zuflussprinzip ) des Einkommens !

Auf wen die Rente dann angerechnet wird kommt auf die Höhe dieser an,denn wenn dein Mann eine volle dauerhafte Erwerbsminderung bekommt,dann hätte er ja keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter,dann müsste er Leistungen nach dem SGB - Xll beim Sozialamt beantragen,wenn er mit seiner Rente seinen Bedarf nicht decken könnte.

Würde seine Rente den eigenen Bedarf übersteigen ( unter Berücksichtigung von evtl.Freibeträgen ),dann würde der Überschuss natürlich auf deinen Bedarf angerechnet.

Lyonergulasch 
Fragesteller
 02.03.2017, 16:21

Hallo Isomatte.. 

Also mein Mann und ich bekommen zusammen 240€ seit Januar17.

Und er wird eine Rente von 800€ nochmal ab 4/17 bekommen...

Also gehe ich Recht in der Annahme, daß dann die 240 x3 von der Rentennachzahlung abgezogen werden würden....Also 720€?

Oder irre ich mich da?

isomatte  02.03.2017, 18:23
@Lyonergulasch

Ihr habt also seit Januar 2017 im Monat nur jeweils 240 € für 2 Personen bekommen,dann müsst ihr ja noch anderes Einkommen haben ?

Die monatliche Rente beträgt dann ab 04.2017 pro Monat 800 €,oder habe ich da etwas falsch verstanden ?

Denn wenn ihr noch anderes Einkommen habt,also der gesamte monatliche Anspruch tatsächlich nur bei 240 € lag,dann müsst ihr natürlich nur den erhaltenen Betrag ab 01.01. - 31.03.2017 zurück zahlen,also dann diese 240 € x 3 Monate = 720 € und danach solltet ihr keinen Anspruch mehr haben,weil ihr euren Bedarf aus eurem Einkommen + Rente dann selber decken könnt.

Falls ich etwas falsch verstanden haben sollte,dann meldest du dich noch mal.

Die H4 Beiträge deines Mannes werden ab Rentenbeginn, also ab 1.2017 verglichen und verrechnet