meine rentenkasse teilte mir mit das sie die nachzahlung an jobcenter einbehällt bis richterspruch?
War hartz 4bezieher seit 2007 habe im april 2013 eu-rente wegen volle erwerbsminderung beantragt wurde bewilligt und eine Nachzahlung wurde vom rententräger mit der begründung das es zweifel und keine richterliche entscheidung gibt ,nicht zum jobcenter überwiesen.Die nachzahlung wird erst mal einbehalten.ist das richtig
bin aus hartz4 seit 01.08.2013 raus.
die nachzahlung der rente ist von 01.04.2013 bis 31.07.2013
4 Antworten
Für die Zeit der Nachzahlung hast du ALG II erhalten. Der Rententräger verrechnet die Nachzahlung mit dem JobCenter. Dafür brauchst du diesem nichts zurückzuzahlen.
Du schreibst jetzt, die Nachzahlung des Rententrägers wurde nicht zum JobCenter überwiesen. Macht das JobCenter deswegen Stress oder verlangt es von dir Geld zurück? Ansonsten braucht dich das doch nicht mehr zu interessieren.
Naja, wenn Deine Rente allein aus medizinischen Gründen bewilligt wurde, dann ist in der Sache bereits (vor ca. 3 Wochen) entschieden worden und das Jobcenter bzw. die Stelle die Leistungen nach dem SGB II gezahlt haben bekommen NICHTS von der Rentenversicherung, bedeutet Du bekommst das Geld.
Das sollte im Normalfall auch schon passiert sein.Falls nicht, einfach mal bei der RV anrufen.
Was natürlich passieren wird ist das das Jobcenter dann an Dich herantritt und das Geld haben will, welches Du von der RV bekommen hast.
Du bekommst natürlich für den gleichen Zeitraum nicht von zwei Sozial-Trägern Geld. Das geht dir ja nicht verloren, sondern wird nach Abschluss des Verfahrens rechtmäßig ausgezahlt.
Es liegt auch im Interesse des Anspruchsberechtigten, dass die RV den Betrag vorerst zurück hält. Damit wird verhindert, dass er evtl. einen Großen Betrag zurück erstatten muss, falls das Urteil für ihn negativ ausfällt.
Ist ja kein verlorenes Geld.
Bei der Fragestellung wird daraufhingewiesen, das es sich um einen Rechtsstreit handelt.. Es ist also nicht der Normale Fall, an den Du jetzt denkst.
Bei EM Rente rein aus medizinischen Gründen, also nicht wegen Teilzeitmarkt wird der Stelle die Leistungen nach dem SGB II (meist Jobcenter) gezahlt hat KEIN Geld wegen eins Erstattungsanspruchs überwiesen.