Muss man Hartz4 bezüge zurückzahlen wenn man Rente erhält?
ich habe vor 2Jahren Rente wegen voller Erwerbsminderung gestellt. Seit dieser Zeit beziehe ich auch Hartz4. Nun kam der Rentenbescheid, meine Rente wurde bewilligt und rückwirkend erstattet. Muss ich nun die Bezüge aus Hartz4 und Wohngeld seit Rentenantragsstellung an die Arge zurückzahlen, oder können die das nicht zurückfordern? Wäre super wenn mir da jemand einen Rat hätte.
6 Antworten
Wird zurückgefordert und zwar direkt bei der rentenzahlende Stelle.
Wenn man die Grundsicherung beantragt, weil der Rentenantrag noch nicht abschließend bearbeitet wurde, lässt sich die Arge normalerweise den Anspruch auf eine evtl. Nachzahlung abtreten. (Überleitungsanspruch) Wird dann die Rente bewilligt und nachgezahlt, wird sie gleich verrechnet. WQenn das nicht so erfolgt, ist ist diwe Nachzahlung im Monat des Zugangs Einkommen, wird also komplett angerechnet. Danach ist es Vermögen mit den entsprechenden Freibeträgen. Ob du weiterhin Grundsicdherung erhältst, liegt dann an der Höhe der Rente.
Lies mal deinje Bescheide durch!
Da du die Rentenantragstellung sicherlich der Arge mitgeteilt haben wirst, wird der Bescheid unter Vorbehalt erteilt worden sien. Und das bedeutet, dass du die Leistung zurückzahlen musst, weil im nachhinein die Hilfsbedürftigkeit entfallen ist.
Zu Recht gezahlte Hartz IV Bezüge können nicht zurückgefordert werden.
Die Rentennachzahlung ist Einkommen erst zu dem Zeitpunkt, in dem Du sie erhältst und nicht, wenn Dir die Rente rückwirkend zusteht.
Hat die Rentenversicherung das nicht gleich mit der Arge automatisch verrechnet? Frag mal nach