Kann man Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern?
Hallo,
Ich bin gerade am ende von meinem 6 monatigen Praktikum. Davon waren 3 von der uni vorgeschriebenes Pflichtpraktikum und die restlichen ein freiwilliges Praktikum.
Ich habe letztens von einem Kommilitonen erfahren, dass man in seinem Pflichtpraktikum frei von Sozialversicherungsbeitägen ist. Habe dann selber im Internet nachgeschaut und siehe da, es stimmt.
Da meine Firma im Gegensatz zu größeren Firmen weniger Erfahrung mit Praktikanten hat, wussten sie von dieser Regelung nicht Bescheid und in meinem Vertrag stand nur dass es sich um ein Praktikum handelt.
Ich habe jetzt die Angaben in meinem Vertrag ändern lassen, sodass dieser eingeteilt ist in Pflicht- und freiwilliges Praktikum. In diesem Fall wäre ich für die erste drei Monate frei von Sozialversicherungsbeiträgen.
Meine Frage an euch wäre jetzt: Kann man aufgrund solcher Fehler im Vertrag die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern ? Das Recht dazu hätte ich oder nicht ?
Ich danke euch vielmals.
Liebe Grüße Vatanimbenim94
2 Antworten
Ja meiner Meinung nach kann man das sicher!
Eine Frage, wurde dir das Praktikum bezahlt? Und in welchem Sektor hast du es gemacht?
Würde mich nur interessieren denn ich muss im Rahmen meines Psycho Studiums auch eins absolvieren.
Ich studiere Luft und Raumfahrttechnik. ist bei mir auch ein pflichtpraktikum. meistens ist das so, dass dein pflchtpraktikum gezahlt wird. wie viel du jedoch bekommst hängt von dem unternehmen ab. ist ganz unterschiedlich. ich glaube aber dass man mindestens das mindestlohn bekommen muss.
Wenn das Praktikum eigentlich sv-frei gewesen wäre, kann ein
Erstattungsantrag zu Unrecht gezahlter Beiträge
bei der Krankenkasse gestellt werden.
Das machen am besten ArbG und ArbN zusammen:
http://www.aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/Tools_und_Service/Formulare/Erstattung-zu-Unrecht-gezahlter-Beitraege-2016-a.pdf