Renten-Komplettauszahlung, Arbeitnehmeranteil möglich bei Freelance und Auswandern?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Gibt es heute noch die Möglichkeit, sich die gesamte angesparte Rentensumme des Arbeitnehmeranteils auszahlen zu lassen,

Wenn mindestens 60 Beitragsmonate vorliegen ist ein Rentenanspruch entstanden. Eine Auszahlung der Arbeitnehmerbeiträge ist dann nicht mehr möglich.

Auch machen die Rentenversicherungen es prinzipiell ungern, so lange man nicht wirklich im Rentenalter oder kurz davor ist, da immer noch die theoretische Möglichkeit besteht, dass die Wartezeit durch spätere rv-pflichtige Arbeit noch gefüllt wird.

barbaras7824 
Fragesteller
 01.01.2014, 17:23

danke! Und was geschied mit dem Arbeitgeberanteil? Wandert dieser Anteil in die Staatskasse oder bekommt dieser AG-Anteil der rechtmäßige Spender-in diesem Fall die Arbeitgeber zurück?

DerHans  01.01.2014, 17:42
@barbaras7824

Der Arbeitgeberanteil bleibt wo er ist und füllt den allgemeinen Deckungsstock der Rentenversicherung auf

barbaras7824 
Fragesteller
 01.01.2014, 17:56
@DerHans

Diese Auskunft hat mir insgesamt sehr viel weiter geholfen. Viele Dank!

Ja. Bei dauerhaftem Auszug , Auswandern nach dem Ausland. Der Lebensmittelpunkt muss im Ausland liegen, und man muss auch in steuerlicher Hinsicht bezogen auf Deutschland als Steuerausländer gelten.

die Bfa hat einen Antrag dafür, glaube satz V01610

barbaras7824 
Fragesteller
 01.01.2014, 17:24

danke! Und was geschied mit dem Arbeitgeberanteil? Wandert dieser Anteil in die Staatskasse oder bekommt dieser AG-Anteil der rechtmäßige Spender-in diesem Fall die Arbeitgeber zurück?

kevin1905  01.01.2014, 18:20
@barbaras7824

Er verliebt bei der Solidargemeinschaft.

Technisch gesehen erhälst du auch deine Beiträge nicht zurück, da die Rentenversicherung kein Geld anspart, sondern Geldeingänge direkt auszahlt an die Rentner.

Nur wer sich tatsächlich auf Dauer aus Deutschland abmeldet, kann sich den AN-Anteil auszahlen lassen. Das gilt aber nur, wenn die Mindestbeitragszeit von 60 Monaten nicht mehr erreicht werden kann. Ab dieser grenze kann der Rentenanspruch ja ins Ausland mitgenommen werden. Die Rente wird dann bei Erreichen des Rentenalters auch ins Ausland überwiesen.

Lissa  02.01.2014, 01:13

Solange man die deutsche Staatsbürgerschaft hat, kann man sich seine Beiträge nicht auszahlen lassen.

barbaras7824 
Fragesteller
 07.06.2015, 10:52
@Lissa

Das heißt, wenn ich nun schon 30 Jahre Beitragszahlungen geleistet habe,

gibt es keinen Weg, sich die Rentenbeiträge vorher ausbezahlen zu lassen?