Rente in Dänemark?

3 Antworten

Die Volksrente (folkepension) ist die Altersrente des Volksrentensystems. Sie wird zurzeit von 65 Jahren an gezahlt und setzt sich aus einem Grundbetrag und einer Rentenzulage zusammen. Anspruch auf die Volksrente hat man ab einem Alter von 65 Jahren, wenn man irgendwann ab dem 15. Geburtstag mindestens drei Jahre in Dänemark gewohnt hat.

hier steht "gearbeitet haben", d.h. es geht um Rentenanspruch aus einer Arbeitsmarkt-Rente (arbejdsmarkedspension). Solche Rentenversicherungen sind auf dem dänischen Arbeitsmarkt nicht zwingend vorgeschrieben, je nach Arbeitsplatz bietet der Arbeitgeber Einzahlungen in eine branchenüblich pensionskasse an oder nicht. Bei der jeweiligen pensionskasse kann man nachfragen, wann welche Beträge zur Auszahlung kommen können. Solange die ersparten Beträge nicht "nichtig" sind, werden sie auch ab (meist flexiblen) Rentenalter (55-70 oder später) ausgezahlt. Die Antworten bezogen sich auf das Modell Volksrente/Sozialrente (finanziert über die Steuer - das Modell wird wahrscheinlich irgendwann abgeschafft werden). Die Volksrente ist überhaupt nicht abhängig von Berufsjahren sondern allein von Wohnjahren in Dänemark, z.Zt. sind "noch" 40 Jahre für die volle Volkrente (folkepension) erforderlich, bzw. weniger zur Berechnung der "Bruch"-Rente (z.B. 32/40tel), ab 2025 gilt die Regel 50 Jahre für die volle Volksrente und mindestens 45 Jahre (9/10tel) für eine "Bruchrente".

Bei Ansprüchen aus arbejdsmarkedspension und/oder deutschen Betriebsrenten und/oder privaten Rentenversicherungen wird die Volksrente entsprechend jeweils geltender Regeln gekürzt bzw. entfällt komplett.

Hej 708090,

die Antwort von Markseiner ist nicht vollständig.

Folkepension erhält man in Dänemark grundsätzlich, wenn man folgende Bedingungen erfüllt:

  • dänische Staatsbürgerschaft und
  • festen Wohnsitz in Dänemark und
  • nach Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Pensionsalter mindestens 3 Jahre in Dänemark gewohnt (= gemeldet) und
  • 65.-68. Lebensjahr vollendet (abhängig vom Geburtsdatum)

Davon gibt es aber Ausnahmen.

Ausländische Staatsbürger können ebenfals folkepension in Dänemark erhalten, wenn sie  u. a. folgende Bedingungen erfüllen:

  • nach Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Pensionsalter mindestens 10 Jahre in Dänemark gewohnt (= gemeldet) oder
  • Flüchtlinge, die eine Aufenthaltsgenehmigung nach Ausländergesetz §7 oder §8 erhalten haben, aber ggf. in Abhängigkeit vom Einreisedatum nach Dänemark.

https://www.borger.dk/pension-og-efterloen/Folkepension-oversigt/Folkepension

Liebe Grüße von Fyn (DK)

Achim

708090 
Fragesteller
 02.02.2018, 06:42

Grüße zurück an Fyn, Achim. Oder Fyn-Achim ? Jedenfalls vielen,lieben Dank für deine Informationen :). Genau nach diesen Fakten hatte ich gesucht.

DerandereAchim  03.02.2018, 21:54
@708090

Klasse. Das freut mich.

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende.