Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente) höher als Regelaltersrente?

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So funktioniert die Zurechnungszeit:

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Lieber Konrad, hast du uns hierfür auch den Link dazu?

Vielen Dank schon mal im Voraus... Gruß siola55

Die sogenannte Zurechnungszeit für EM-Rentner betrug bis Ende 2017 die Zeit bis zum 62. LJ und wird bis 2014 schrittweise auf das 65. LJ erhöht. Erst dann wird man so gestellt, als hätte man bis zum 65. LJ arbeiten können. Allerdings gibt es einen Abschlag wegen vorzeitiger Rente in Höhe von maximal 10,8%.

Bei der Umwandlung in die Regelaltersrente hat man einen Besitzstandsschutz, man bekommt also nicht weniger als vorher. Hat man nebenbei noch etwas hinzuverdient, kann die Regelaltersrente höher ausfallen. Dann kann es sogar sinnvoll sein, als EM-Rentner eine vorzeitige Altersrente zu beantragen.

Ob man ohne die Erwerbsminderung später mehr Altersrente bekommen hätte, ist spekulativ. Die Zurechnungszeit wird mit dem persönlichen Durchschnitt bewertet. Wie dieser aussehen würde, wenn man bis zur Altersrente arbeitsfähig wäre, kann man nicht wissen. Wenn man immer gearbeitet hat, ist anzunehmen, dass die Altersrente höher wäre, könnte aber durch Langzeit-Arbeitslosigkeit auch weniger sein.

Deshalb ist der Betrag der zu erwartenden Altersrente auf der Renteninformation mit Vorsicht zu genießen, denn bis dahin kann noch viel passieren. Je jünger man ist, desto spekulativer ist die Hochrechnung. Der Rentenbetrag, der im Falle einer EM-Rente gezahlt werden würde, ist dagegen real, denn dieser geht vom aktuellen Stand aus.

Wenn du diese beiden Rentenbeträge vergleichst, siehst du den Unterschied nach aktuellem Stand, davon ausgehend, dass du bis zur Regelaltersrente ein gleichbleibendes Einkommen hast.

Hallo,

in der Regel nicht.

Ich habe in den 25 Jahren als Versichertenvertreter so einen Fall nicht erlebt.

Gilt für Mecklenburg-Vorpommern.

Beste Grüße

Dickie59

ja idR... wenn der EM Rentner einen Schwerbehindertenausweis hat mit GdB (Grad der Behinderung, festgestellt nach SGB IX), dann bekommt er im Falle des Erreichens des Altersbezuges eine Regelaltersrente, deren Bezüge 3-stellig niederiger sein können (zB), als bei EM Rente 

auch viele Grüße

die farbenfrohe " Bachforelle "

@bachforelle49

genauso ist es war bei meinem Vater so als er ins Altersrente ging

@Esbatine

also ist die Frage berechtigt... mir ist nur nicht klar, warum da keiner was sagt...

@bachforelle49
  • ja, wenn man es in der Fragestellung an gibt, dann gibt es nach Rentenart die Möglichkeiten

Hallo bachforelle49,

Sie schreiben:

Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente) höher als Regelaltersrente?

Antwort:

Die EU-Rente = Erwerbsunfähigkeitsrente wurde in der DRV zum 31.12.2000 abgeschafft (Altfälle ausgenommen) und ab 1.1.2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt!

Wenn ab Rentenbeginn (Erwerbsminderungsrente) bis zum Beginn der Regelaltersrente keine weiteren Beiträge mehr auf das DRV-Rentenkonto abgeführt werden, dann wird sich an der Regelaltersrente (außer den allgemeinen Rentenanpassungen) logischerweise nichts mehr ändern!

Die bei Start der Erwerbsminderungsrente hingenommenen Abzüge gelten auf Lebenszeit!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

ja, danke soweit, und wie war das jetzt mit der sogenannten fiktiven Heraufsetzung auf 63 bzw. ja mit (Ein)Wirkung des entsprechenden §en der GROKO nämlich auf 65 Jahren, daß der Rentenbetrag bei der EM-Rente  entsprechend so berechnet wird..(?) das hieße ja dann im Umkehrschluß, er hätte (theoretisch) auch Beiträge bis 63 oder 65 bezahlt...

@bachforelle49
wie war das jetzt mit der sogenannten fiktiven Heraufsetzung auf 63 bzw. ja mit (Ein)Wirkung des entsprechenden §en der GROKO

Antwort:

Ganz einfach:

Abwarten, bis diese Dinge in schriftlicher Form vorliegen!

Die bei Start der Erwerbsminderungsrente hingenommenen Abzüge gelten auf Lebenszeit!

Frage:

Man bekommt Erwebsminderungsrente (35) wegen Unfall- die Versicherung des Unfallgegners zahlt die Rentenbeiträge über die Jahre bis zur Altersrente weiter.

Wird in dem Fall die Altersrente dann entsprechend erhöhend angepasst ?

@LouPing

Frage:

Man bekommt Erwebsminderungsrente (35) wegen Unfall- die Versicherung des Unfallgegners zahlt die Rentenbeiträge über die Jahre bis zur Altersrente weiter.
Wird in dem Fall die Altersrente dann entsprechend erhöhend angepasst ?

Antwort:

Zunächst müßte mit der zuständigen DRV verbindlich geklärt werden, ob derartige Zeiten seitens der DRV tatsächlich anerkannt werden bzw. ob diese Beiträge zulässig sind!

Um hier jegliches Mißverständnis zu vermeiden, im eigenen Interesse von der zuständigen DRV-Rentenanstalt gründlichst und rechtsverbindlich beraten lassen, denn der Teufel steckt oft im Detail und Details sind hier bei GF in der Regel nicht bekannt!

Aber:

Gesetzt den Fall, die DRV akzeptiert diese zusätzlichen Beiträge des Unfallgegners, dann würde sich logischerweise die später folgende Altersrente gegenüber der Erwerbsminderungsrente erhöhen!

==

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Zum einen gibt es die EU-Rente nicht mehr. Die wurde zum 31.12.2000 abgeschafft.

Seitdem gibt es die Erwerbsminderungsrente (EMR).

Die Umwandlung der EMR erfolgt automatisch zum 65. Lebensjahr, spätestens zum 67. Lebensjahr. Eine vorherige Umwandlung ist erst ab dem 60. Lebensjahr möglich.

Es ist festgelegt, dass die Altersrente nicht niedriger ausfallen darf als die EMR.

Wie hoch die dann genau ist muss man sich ausrechnen lassen. Das macht die Deutsche Rentenversicherung bei einem Beratungsgespräch. Da lässt sich auch klären, ob eine vorzeitige Umwandlung evtl. günstiger wäre.

was reden die denn da, daß grad jetzt mit GroKO eine Änderung erfolgen soll, dergestalt, daß nämlich die Berechnung der EU Rente nicht mehr darauf fußt, daß bis 63 Jahre gearbeitet worden wäre, sondern eben fiktiv bis 65 Lebensjahre ausgegangen wird...

@bachforelle49
was reden die denn da, daß grad jetzt mit GroKO eine Änderung erfolgen soll, dergestalt, daß nämlich die Berechnung der EU Rente nicht mehr darauf fußt, daß bis 63 Jahre gearbeitet worden wäre, sondern eben fiktiv bis 65 Lebensjahre ausgegangen wird...

Antwort:

Es gilt nicht das, worüber geredet wird!

Es gilt nur das, was gesetzlich und schriftlich festgelegt ist!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Siehe Seite 15, 16, 17,

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

@bachforelle49

ok, ich korrigier` mich dahingehend, daß ich die EM-Rente (Erwerbsminderungsrente) mein(t)e, nicht die EU-Rente, sorry...

@bachforelle49

... aber eine solche Erhöhung gilt nur für Neurentner - nicht für Rentner, die bereits eine EMR beziehen!

@bachforelle49

ich lach mich kaputt dem deutschen Rentner wird nichts geschenkt garnichts

Die neue Berechnungszeiten gehen bis 62 und nicht bis 65 Jahre

Wie immer eine tolle aufschlussreiche Antwort von Konrad. Danke dafür!