Reicht die Abschrift der Belehrung(Gesundheitszeugnis für das Infektionsschutzgesetz) aus?

1 Antwort

Bei mir hat es ausgereicht. Für den Arbeitgeber ist die Hauptsache, er kann nachweisen, dass seine Mitarbeiter die Gesundheitsbelehrung gemacht haben, falls es mal eine Kontrolle gibt. Ob du den Film gesehen hast oder nicht, geht aus dem Papier nicht hervor und es wird deinen Arbeitgeber auch nicht interessieren.