Reichen Chats als beweise?

5 Antworten

Hallo,

Chatverläufe können als Beweismittel herangezogen werden. Diese gelten als Sachbeweis. In einem Kommentar erwähnst du, dass es eine Zeugenaussage gibt, welche deinen Kumpel des Drogenhandels bezichtigt. Normalerweise würde es Aussage gegen Aussage stehen, mit diesen Chatverlaufs erhärtet sich aber natürlich der Verdacht, dass wirklich eine Straftat vorliegt.

Selbst wenn bei einer Durchsuchung nichts aufgefunden wurde, kann es für deinen Freund - solange er keine Beweismittel anführen kann, welche seiner Entlastung dienen (z.B. einen Nachweis, dass es wirklich nur für ein PC Spiel war) - wegen diesen Chats dumm ausgehen.

Was es jedoch sicher nicht ist, ist ein "Vortäuschen einer Straftat" nach §145d StGB - da hierbei immer einer BEHÖRDE welcher zur Aufnahme von Anzeigen zuständig ist getäuscht werden muss...

Falls bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln läuft, sind Chat-Verläufe natürlich zu Beweiszwecken heranziehbar.

Aber reichen da nur ein zwei Chats für eine Verurteilung die nichts mit der eigentlichen Person zu tun haben?

@EWAisHEREv

Das wird einzig und allein der zuständige Richter (und nicht unzählige Gute-Frage-Kommentatoren, die bloß einen kleinen Teil der tatsächlichen Hintergründe kennen) entscheiden, falls die Sache zur Anklage gelangt.

Möglicherweise gelangt aber auch der Staatsanwalt nach Abschluss der Ermittlungen zu der Überzeugung, dass die Sache eingestellt werden kann. Möglicherweise wird gegen Auflagen eingestellt.

Ja ist ein beweis (wenn bestätigt wurde dass die chat kein fake sind)

Aber reicht sowas um wirklich verurteilt zu werden dass man mit btm gehandelt hat wenn es in Wirklichkeit nichts mit El USW zu tun hatte sondern wie in dem Fall ungünstig mit GTA ?

sie kriegen schon sie wahrheit raus mach dir keinen kopf on Deutschland verurteilt zu wrrden ohne was falsch femacht zu haben ist recht schwer...in den usa würde er schon längst im knast sitzen haha

@MichixDDD

Naja.. 

Wenn einer nur Maulheld ist und sich auf Facebook & Co. damit brüstet, dass er konsumiert oder dealt, es in Wahrheit aber nicht macht, ist das natürlich keine Betäubungsmittelstraftat.  

Solche Dinge können aber als Vortäuschen einer Straftat strafbar sein.

Also die Lage ist so dass einer ihn hinterher sagte dass er von ihm btm hätte was aber nicht stimmt. Chats mit dieser Person gibt es auch nicht aber es kann sein dass er mit anderen er solche Dinge geredet hat die falsch ausgelegt werden könnten

Glaube nicht