Regulierung schon bei Vorlage eines Kostenvoranschlages?

2 Antworten

Soviel ich weiß, werden Schäden nur nach Vorlage einer Rechnung reguliert. Der Kostenvoranschlag ist eine recht genaue Schätzung, kann aber gegenüber dem Rechnungsbetrag noch um ein paar Prozent schwanken. Ausserdem kann sich jeder einen Kostenvoranschlag holen, da dieser aber nicht an eine Auftragserteilung gebunden ist, heisst das nicht, dass die Arbeiten dann auch tatsächlich durchgeführt wird und die Versicherung bezahlt nur nach erbrachten Leistungen. Du wirst also in Vorleistung gehen müssen oder kannst mit dem Maler eine Direktverrechnung mit der Versicherung ausmachen. Da dies aber auch ein gewisses Risiko mit sich bringen kann, machen das nur wenige Betriebe. Prüfe aber einfach mal die Polizze.

Meist zahlt die auch gegen Kostenvoranschlag, dann wird allerdings die Mehrwertsteuer abgezogen...

gila11 
Fragesteller
 13.06.2014, 08:23

Das ist schon mal eine gute Nachricht! Danke!