Regulierung schon bei Vorlage eines Kostenvoranschlages?
Ich hatte einen Sturmschaden an meiner Laube. Die Reparatur des Daches hat die Versicherung übernommen. Nun muss ich noch die Instandsetzung des Innenraumes veranlassen. Zahlt die Versicherung erst nach Vorlage der Malerrechnung oder kann ich auch die Regulierung auf Grund des Kostenvoranschlags verlangen`? Vielen Dank für eure Antworten!
2 Antworten
Soviel ich weiß, werden Schäden nur nach Vorlage einer Rechnung reguliert. Der Kostenvoranschlag ist eine recht genaue Schätzung, kann aber gegenüber dem Rechnungsbetrag noch um ein paar Prozent schwanken. Ausserdem kann sich jeder einen Kostenvoranschlag holen, da dieser aber nicht an eine Auftragserteilung gebunden ist, heisst das nicht, dass die Arbeiten dann auch tatsächlich durchgeführt wird und die Versicherung bezahlt nur nach erbrachten Leistungen. Du wirst also in Vorleistung gehen müssen oder kannst mit dem Maler eine Direktverrechnung mit der Versicherung ausmachen. Da dies aber auch ein gewisses Risiko mit sich bringen kann, machen das nur wenige Betriebe. Prüfe aber einfach mal die Polizze.
Meist zahlt die auch gegen Kostenvoranschlag, dann wird allerdings die Mehrwertsteuer abgezogen...
Das ist schon mal eine gute Nachricht! Danke!