Regelmäßig Sachen verkaufen ohne Gewerbe, als Minderjähriger, Strafe?

6 Antworten

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Was hier alles von Strafbarkeit geschrieben wurde, ist doch Blödsinn !

Ein nicht angemeldetes Gewerbe ist eine Ordnungswidrigkeit und gibt ein Bußgeld von 100-150 €.

Eine Steuerhinterziehung kann nicht vorliegen, wenn keine Steuer zu zahlen wäre, weil die Einkünfte unter dem Einkommensteuerfreibetrag liegen. Und solange er keine Umsatzsteuer erhebt, ist auch keine abzuführen.

Und die Familienversicherung betrifft das auch nicht, denn bei einem Umsatz von 500 € hat er sicherlich keinen Gewinn von mehr als 415 €.

Fazit: Weil er minderjährig ist, kann er ohne Zustimmung des Familiengerichts gar kein wirksames Gewerbe betreiben. Straftaten liegen nur dann vor, wenn er die "Kunden" bezüglich seines Alters täuscht (gewerbsmäßiger Betrug). Wenn das auf Anzeige hin tatsächlich verfolgt werden sollte, gibt es vielleicht 20 Sozialstunden, wenn überhaupt.

Geht es um DE ?
Was ist denn Freigeldbetrag ?
1. Liegt hier eine Ordnungswidrigkeit vor durch das nicht anmelden des Gewerbes.
2. Kann hier eine Steuerhinterziehung vorliegen. Wenn das Finanzamt das herausfindet wird es deinen Freund sarum bitten nachzuweisen wieviel er wann eingenommen und ausgegeben hat (die Archivierungalspflicht von Rechnungen etc bei einem Unternehmen).
Sollte er das nicht schaffen, wird das Finanzamt schätzen wieviel er verdient hat und das nicht unbedingt zu Gunsten deines Freundes (heisst: Könnte am Ende mehr geschätzt werden).
3. Bei 500 Euro müsste dein Freund sich auch selbst versichern und damit liegt auch ein Verstoß gegen die Sozialversicherungspflicht in Deutschland vor

Was für eine Versicherung?? Er baut hobbymäßig ein paar Teile um, für was braucht man da eine Versicherung :D , und was wäre die Strafe wenn das Finanzamt ihn erwischen würde? 

Sozialversicherung, das brauchst du für ALLES. du bist vermutlich über deine familie versichert weil du noch minderjährig bist und kein geld verdienst. Jeder der über 400 bzw 450 euro verdient muss sich selbst versichern und das kostet monatlich.

Bei Steuerhinterziehung ? Kommt drauf an wieviel er insgesamt hinterzogen hat. Aber eine Geldstrafe bis 50.000 Euro (gür nicht gewerbe anmelden) und Haftstrafen sind möglich

@CryHard

Guck das meine ich so einen Unsinn will ich nicht hören ! Glaube nicht das die einem Minderjährigen der max. 400Euro Steuern hinterzogen hat 50.000 Euro Bustgeld verpassen .... deswegen frage ich hier ja nach vernünftigen und realistischen antworten.

Im Gesetzestext steht aber explizit BIS zu 50.000 Euro. Sicher werden die ihm nicht soviel auferlegen aber es ist theoretisch möglich und genau kann es nur ein Richter sagen nämlich der der das urteil fällt.

Das kann dir doch egal sein was dein Freund macht.

Kurz und knapp gesagt: Das darf er ohne gewerbliche Genehmigung gar nicht.

Und er wird auch Probleme mit dem Finanzamt bekommen, weil sein Gewerbe dort nicht gemeldet wurde.

Im schlimmsten Fall wird er geschätzt und muss zahlen.  (Alleine schon wegen der eingenommenen Mehrwertsteuer.)

Wenn er als dementsprechend auffällig geworden ist, so wird ihm unter Umständen in der Zukunft ,  ggf. keine Gewerbegenehmigung erteilt.

Danke für die Antwort :-) , was denkst du was er für Strafen bekommen würde ? 

@TheShy

Ich soll doch nicht raten. Zumindest steht das so in deiner Textbeschreibung zur Frage.

Das darf er ohne gewerbliche Genehmigung gar nicht.

Kein Mensch braucht für den Verkauf von PC-Teilen eine gewerbliche Genehmigung !

@Geochelone

Das glaubst du wirklich?

Lese dir mal bitte die Frage (Überschrift) durch und danach den ersten Teil der Beschreibung. Da erklärt sich eigentlich schon alles von alleine.

(Keine Gewerbeanmeldung benötigt.) Du hast sicherlich mal was richtiges dazu gehört. Das kannst du hier aber nicht anwenden.

Es fallen neben Umsatzsteuer aber noch andere Steuern an. Eine "Ordnungswidrigkeit" ist Steuerhinterziehung in keinem Fall und damit ist auch wirklich nicht zu spaßen.

Die Einkünfte müssen angegeben werden wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Was bei deinem "Freund" nach Ansicht des Finanzamts sehr wahrscheinlich vorliegen wird da er es regelmäßig tut.

Ja was wäre denn die Strafe? Und was meinst du mit folgendem Abschnitt: " Eine "Ordnungswidrigkeit" ist Steuerhinterziehung in keinem Fall und damit ist auch wirklich nicht zu spaßen."  Der Satzbau ist etwas komisch :-o

@TheShy

Bei einem Umsatz von 500 € kommt er nicht über den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Sofern der Freund keine weiteren Einkünfte hat, liegt also keine Steuerhinterziehung vor.


@PatrickLassan

Also ist das einzige "große" Problem, dass er kein Gewerbeschein hat ? 

@TheShy

Was "dein Freund" tut ist illegal. Wird er erwischt muss er die Konsequenzen tragen. Wie hoch die ausfallen wird dir hier niemand vernünftig beantworten können da es auf den gesamten Fall ankommt.

Das einzige vernünftige was dir oder deinem Freund als Rat gegeben werden kann, ist diesen Mißstand schnellst möglich auszuräumen.

BTW Willkommen in der Welt der Erwachsenen. ;)

Gewerbe anmelden. Steuererklärungen in 2017 für 2016 abgeben und Steuern ggf. nachzahlen. Bei 500 € Umsatz im Monat wird sich wohl keine großartige Steuer ergeben. Strafe gibt es keine.