Rechtsschutzversicherung -> Gegen GEZ klagen

5 Antworten

Lies mal die Klauseln in so einer Rechtsschutzversicherung! Da steht irgendwo auch, daß Klage dann erhoben wird, wenn die Klage Erfolg hat, das heißt, gegen die GEZ bzw. Nachfolger wird es keinen Erfolg geben, denn die GEZ wurde von der Regierung beschlossen.

Wie schon oben erwähnt, wird eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten solch eines Rechtsprozesses nicht aufkommen. Zum einen zahlen Rechtsschutzversicherungen nur dann, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat (und das kann man hier anzweifeln), und zum anderen ist der Rechtsschutzfall ja schon vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten (denn Du bekommst ja schon Gebührenbescheide von der GEZ). Solltest Du dennoch eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollen, dann rate ich Dir, Dich eingehend über die unterschiedlichen Produkte zu informieren. Stiftung Warentest bietet dafür gute Vergleiche an, die Du z.B. bei test.de oder bei http://www.rechtsschutzversicherungentest.de abrufen kannst.

Du hast ja schon den Gebührenbescheid bekommen, bzw. zahlst bereits. Somit ist der "Rechtsschutzfall", wegen dem du klagen willst, ja bereits eingetreten.

Die Klage muss Aussicht auf Erfolg haben, sonst übernimmt die Versicherung nicht die Kosten. Die Aussicht bei der GEZ ist sicher nicht gegeben. Deshalb eher nein, dass die die Kosten übernehmen.

Die Klage muss Aussicht auf Erfolg haben. Das dürfte bei der GEZ nicht sein.