Vorfälligkeitsentschädigung bei Schwäbisch Hall Bausparkasse ausrechnen

5 Antworten

Die Sache mit der Gebühr ist eine Beschwerde beim Ministerium für Verbraucherschutz wert. Die Gebühr ist m.E. unzulässig, da sie in erster Linie verhindern soll, überhaupt einen Gedanken daran zu verschwenden, der Bausparkasse eben NICHT die vertraglich vereinbarten Zinsen in voller Höhe zukommen zu lassen. es geht nicht um die Arbeitskosten; Service berechnet man nicht.

Der Beschreibung nach dürfte es sich mal wieder um eine der teuersten Finanzierungen handeln die es gibt. Man spricht in Fachkreisen auch bei derlei Finanzierungsmodellen von Ballon-Raten. Das Darlehen wird und kann unter rd. 40 Jahre nicht getilgt werden. Es scheint so, als wenn Sie vorab mal einen Besuch bei einer Verbraucherberatungsstelle vornehmen sollten. Wenn Sie die finanzielle Zeit haben, würde ich die BSK zunächst vor die Wand rennen lassen.Bis Anfang des nächsten Jahres ist ja auch noch einige Zeit. Zahlungen würde ich, ausser die vereinbarte Zins und Tilgung, keine mehr vornehmen.

Meiner Meinung nach fällt bei einem Bauspardarlehen keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Siehe auch: http://www.geld-magazin.de/finanzen/immobilien/immobilien-einzelansicht/article/tipp-bauspardarlehen-keine-vorfaelligkeitsentschaedigung.html?txcommentspi1[page]=1&cHash=8b584cdca0

Die hier genannte Gebühr wird eine Gebühr sein, die die BSK für die Abwicklung des Bauspardarlehens verlangt. Außerdem muss man sich überlegen, ob nicht schon bei Abschluß des BSV etwas schief gelaufen ist, denn 76,50 € mtl. Sparbetrag ist eine Lachnummer. Da wäre das Darehen über die Bank günstiger gewesen. Bei 2 % Guthabenzins und 30 % Zuteilungssumme benötigt man trotzdem ca. 16,5 Jahre bis zur Zuteilung. Da hat jemand wohl nur an seine eigene Provision gedacht und nicht an den Kunden!

@cashcow65: Danke für den hilfreichen Link, der aber besagt, dass in unserem Fall DOCH eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, da sich unser Vertrag noch in der Vorfinanzierungs- und NICHT in der Darlehnsphase befindet.

@kakarott: Die BSK würde sich evtl. tatsächlich weigern, uns aus dem Vertrag zu entlassen (stimmt, in der Vertragsbedingungen steht, dass eine vorzeitige Kündigung nur mit Zustimmung der BSK erfolgen kann)? Aber es werden doch tagtäglich (belastete) Häuser verkauft und mit dem Kaufpreis die Darlehn getilgt. Gibt es da soviele Leute, die mit BSK finanziert haben und nach dem Verkauf noch jahrzehntelang Raten für nichts an die BSK zahlen? Oh Mann, das macht ja Mut!

crazyreno

Ich schätze, die lassen dich aus dem Vertrag gar nicht erst raus, bis die Zuteilung erreicht ist...