Rechtslage bei Fehldruck im Copyshop – Geld zurück oder Pech gehabt?

2 Antworten

1.Du hast sicherlich eine Kopie des Auftrages bekommen, auf der Rückseite sollten dann die AGB`s zu lesen sein.

2.Hast du vorab eine Kopie zum Kontrolllesen bekommen und akzeptiert? Ist darin schon die falsche Seite enthalten?

3. Natürlich hast du Anspruch auf Ersatz, wenn du nachweisen kannst, dass diese Seite wirklich nicht von Dir stammt.

4. Gehe mal in`s Internet und stelle für 20 - 30 E eine Online-Anfrage an einen Anwalt z.B. "Frag`einen Anwalt" http://www.frag-einen-anwalt.de/

oder andere, bevor du rechtlich gegen die Druckerei vorgehst.

Das ist ein Fehler, der sofort hätte auffallen müssen und den du innerhalb von 2 Wochen hättest anzeigen müssen. Dann währ der Kopieshop verpflichtet gewesen nachzuarbeiten. 

Nach drei Wochen nicht mehr.

Energiefan03  15.04.2016, 09:37

Nach drei Wochen nicht mehr.

Aha, und woher stammt dein Wissen? Bitte nenn die Quelle?