Kunde tritt vom Dienstleistungsvertrag grundlos zurück. Schadensersatz möglich?
Hallo alle Zusammen,
Stellen wir uns vor:
Der Kunde schließt mit uns einen Dienstleistungsvertrag über 1500 € ab. Einen Tag später ruft er an und teilt uns mit das er zu einem deutlich TEUREREN Mitbewerber gegangen ist, dieser habe ihn unter druck gesetzt, mit verschiedenen Argumenten ein schlechtes Gewissen eingeredet usw.
Obwohl wir günstiger sind und er uns sehr sympatisch findet - Möchte er also vom Vertrag zurücktreten.
Wir hatten ja aber bereits Arbeitsaufwand. Haben die Arbeit bei ihm eingeplant, andere Termine verschoben, er hat unseren Notdienst in den Abendstunden telefonisch auf Schach gehalten usw.
Müssen wir vom Vertrag zurück treten? Bzw. haben wir die Möglichkeit einen Teilbetrag als Entschädigung zu fordern ? Gibt es da Prozentsätze / Gesetze an die man sich halten kann?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten :)
4 Antworten
"Pacta sunt servanda" lernen die Jurastudenten schon im ersten Semster: Verträge sind einzuhalten.
Wenn der Kunde unterschrieben hat, kommt er da nicht wieder raus. Ausnahme: Fernabsatz. Dort hat er ein 14tägiges Rückgaberecht.
Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktreten will, habt Ihr Anspruch auf entgangenen Gewinn. Das heißt, er muß Euch das ersetzen, was Ihr an dem Auftrag nach Abzug aller Kosten verdient hättet.
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Das Kleingedruckte: Ich mache keine Rechtsberatung im Sinne des RVG sondern beschreibe lediglich meine Erfahrungen. Das kann keine qualifizierte Beratung durch einen RA nicht ersetzen.
Interessant. Hab mal nachgelesen, die Arten von Verbraucherverträgen sind hier aufgeführt: http://www.anwalt.de/rechtstipps/lexikon/widerrufsrecht-bei-verbrauchervertraegen.html
Für einen Bestatter dürfte das dann wohl nicht zwingend gelten, oder? Es sei denn, es war ein Haustürgeschäft.
Was steht denn im Vertrag über einen evtl. Rücktritt? Eigentlich ist ein abgeschlossener vertrag einzuhalten. Entstehende Schäden durch einen Rücktritt sind zu ersetzen.
In den AGB's wurde darauf nicht eingegangen - Bzw. der Kunde hat Sie nicht gelesen
deine schon getätigten aufwendungen kannst du berechnen und dazu einen schadensersatz,wenn dir ein schaden entstanden ist.
Wirklich Dienstvertrag oder doch Werkvertrag? Was für eine Leistung ist vereinbart?
Weitere Ausnahme: Verbraucher-Vertrag
Hier kann der Verbraucher unter besonderen Umständen zurücktreten. Der Dienstleister hat in diesem Fall Anspruch auf Erstattung aller bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten.
In jedem Fall gilt aber auch:
Den könnt ihr euch in jedem Fall erstatten lassen, wenn er im Zusammenhang mit dem Vertrag steht und der Vertragserfüllung dient.
Nichts davon ist "erstattungsfähig". Letztlich ist es dein eigenes "Kunden-Risiko", das du als Unternehmer abwägen musst.
Wenn diese "Notdienst-Arbeit" nachweisbar Bestandteil des Vertrages ist, kann sie selbstverständlich geltend gemacht werden. Wenn sie allerdings "in Vorgriff auf zu erhoffende Leistungen" erfolgte, ist es dein eigenes ... Wie nennt man das so schön? ... "unternehmerisches Risiko".