Wegen Rohrbruch im Mehrfamilienhaus müssen in unserer Mietwohnung die Wände eingeschlagen werden - Entschädigung für Abwesenheit von warmen Wasser?
In einem Mehrfamilienhaus, in denen meine Eltern als Mieter leben, wurde ein Rohrbruch zwischen der Wohnung meiner Eltern und der darüber festgestellt. In Beiden Wohnungen werden nun selektiv die Wände eingeschlagen, um das Problem zu beheben. Vermutlich ein altersbedingter Rohrbruch.
Bei meinen Eltern liegt die betroffene Stelle leider direkt in der Küche, wo sich der Warmwassergeyser befindet. Dieser wird vorher von den Fachmännern entfernt werden. Ebenso wird mein Vater die Küchenspüle ausbauen. Folge: Kein Warmwasser für ca. eine Woche+ (nach der Sanierung wird es eine Trocknungsphase geben) und keine funktionelle Küche (weil eben keine Spüle).
An dieser Stelle noch wichtig zu erwähnen: Meine Eltern sind auch Mieter einer zusätzlichen Wohnung zwei Etagen darüber. Diese hat Warmwasser, aber keine voll funktionsfähige Küche (kein Ofen, kein Herd, kein Kühlschrank).
Hat man in diesem Fall Ansprüche auf irgendwelche Entschädigungen, die leicht und ohne Anwaltsstreitereien einzufordern wären? Irgendwelche besonderen Versicherungen haben meine Eltern nicht.
Auch erwähnenswert: Der Mieteigentümer ist auch der Arbeitgeber meines Vaters. Nicht nur deswegen ist es auch kein Ziel, alles mögliche an Entschädigung zu fordern, sondern nur das, was "angemessen" wäre. Das Gebäude wird von einer Hausverwaltung verwaltet.
Kurz zusammengefasst: Für warmes Wasser jedes Mal zwei Etagen hochlaufen (meine Eltern sind auch nicht mehr die jüngsten) und keine funktionsfähige Küche an einem Ort zu haben sind die Probleme. Lärm, Staub, Dreck etc. in der Wohnung stehen hier nicht im Fokus.
Gibt es in diesem Fall Ansprüche (es gibt keine mietvertraglich geregelte Sonderansprüche), die leicht durchzusetzen wären? Alles worauf man Anspruch hat, aber nur per Anwalt und Gerichtsverfahren durchsetzen kann, ist hier uninteressant.
2 Antworten
Ja eine Mietminderung ist möglich.
Bei Mängeln muss man den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben die Mängel melden und unter Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben.
Miete kann ab Kentnissetzung bzw.ab dem Zeitpunkt wo der Vermieter von der Sache weiß, angemessen gemindert werden.
Ich habe Urteile gesehen mit einer Mietminderung von 20%.
Das würde als Beispiel bedeuten:
Warmmiete 600 € geteilt durch 30 Tage = 20 € am Tag, davon 20% = 4 €
x Anzahl der Tage ohne Warmwasser (7) = 28 € Mietminderung.
Es gibt ja noch mehr Mietminderungsgründe aber entweder der Vermieter bietet Euch freiwillig einen Betrag an mit dem Ihr einverstanden seid oder Ihr lasst die Mietminderung von einem Fachanwalt für Mietrecht festlegen.
Der Vermieter weiß davon bescheid, er hat ja auch die Reparatur angeordnet. Ist ja schließlich sein Eigentum.
Für 28€ lohnt sich der Umstand nicht und potentieller Streit nicht. Danke dennoch für die Information. Ich wollte ja auch nur wissen, was derzeit als angemessene Entschädigung gilt. Meine Frage sehe ich in soweit bereits beantwortet.
Ich habe ja nur Warmwasserausfall berechnet, durchaus ist da mehr drin, schau einfach in den Link.
Dann soll Dein Vater sich am Besten mit dem Arbeitgeber einigen.
Deine Eltern können in die andere Wohnung gehen. Ihr könnt keine Ansprüche stellen. Macht die Wohnung für die Handwerker zugänglich.
Ihr wollt Euch doch nicht mit dem Arbeitgeber deines Vaters anlegen? Stellt Euch nicht so an. Seid froh, dass es repariert wird.
Sei ein bisschen freundlicher und respektvoller, auch wenn es das Internet ist.
Ich sprach gerade vom Gegenteil eines "Anlegen" und wollte mich auch sonst nur informieren. Dein unerzogenes Verhalten ist echt sonderbar.
Bei deinem Anspruchsdenken ist das kein Wunder, dass ich etwas grantig bin. Aufgeblasen sind nur Ballons.
http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Alle_Kategorien.html