Rechtskräftigkeit Blackmailvertrag

2 Antworten

Ich nehme mal an, du meinst einen Geldsklavenvertrag, oder?

Die Frage, ob ein solcher Vertrag rechtgültig ist oder gegen die guten Sitten verstößt, ist mWn bisher noch nicht vor Gericht erörtert worden.

Verträge können nicht "rechtskräftig" sein. Ansonsten solltest du vielleicht etwas näher ausführen, worum es in dem Vertrag geht.