Rechtskräftig auch ohne Eidesstattliche Erklärung?

1 Antwort

Solange du niemanden direkt beleidigt hast wird der Inhalt relativ unbedeutend sein, es herrscht ja Meinungsfreiheit, solange du gute Gründe u. klare Argumente angibst, kannst du schreiben, was du willst. vermutlich wundert sich der Institutschef nur, warum das Ding bei ihm/ ihr liegt. hast du zu wenig zitiert oder sonstige Fehler beim Zitieren gemacht? Da braucht es diese Eigenhändigkeitserklärungen nicht, um dich dranzukriegen. In wissenschaftlichen Arbeiten muss man gem. Urheberrecht richtig zitieren, das ist Gesetz. Auserdem wird in den AGB der Uni, die du mit Einschreibung anerkannt hast stehen, dass du richtig zitieren musst.