Arbeitsagentur zahlt Prämie nicht aus?

3 Antworten

§ 131a SGB III
(3) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, erhalten folgende Prämien, wenn die Maßnahme vor Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnt:
1.nach Bestehen einer in diesen Vorschriften geregelten Zwischenprüfung eine Prämie von1 000 Euround
2.nach Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1 500 Euro.

Die 2 Jahre sehe ich nicht als gegeben.

Dokumentmappe 
Fragesteller
 10.02.2020, 12:56

Wie bekommen es dann Personen ausgezahlt nur wenige Monate da waren und die Abschlussprüfung abgeschlossen haben.

Appelmus  10.02.2020, 14:33
@Dokumentmappe

Laut dem Paragrafen haben diese kein Anrecht darauf, wenn der Beruf bzw. der Abschluss weniger als 2 Jahre reguläre Ausbildungsdauer haben.

Allerdings kenne ich mögliche weitere Gesetze zu der Förderung nicht.

vom wem wurde die Prämie denn ausgelobt?

Das die arge Prämien auszahlt dürfte wie ein 6 er im Lotto sein.