widerspruch gegen rentenbescheid wegen erwerbslosigkeit

8 Antworten

Rentenversicherungsbund

Du meinst bestimmt die "Deutsche Rentenversicherung Bund".

Es bringt vermutlich keinen Erfolg, wenn du den Widerspruch selbst formulierst. Du solltest dich schnellstens beim VDK oder beim Sozialverband Deutschland (früher "Reichsnund") beraten lassen. Wenn du dort - gegen einen geringen Beitrag - Mitglied wirst, übernehmen die das für dich, und zwar wirklich fachmännisch.

Hast du denn schon mal einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderte(r) beim Versorgungsamt gestellt? Darüber solltest du auch mal nachdenken. Auch dabei helfen die beiden genannten Organisationen.

Schreib erst selbst einen Widerspruch:

Gegen den Bescheid vom xx.xx.xxxx erhebe ich Widerspruch.

Die Widerspruchsbegründung reiche ich nach.

Dann suchst du dir Hilfe.

Lass dich beim VdK oder so beraten oder mach einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung aus.

Wichtig ist, dass du gegen den Ablehnungsgrund Widerspruch erhebst.

Wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, hilft es nicht, zu schreiben, wie krank du bist. Da muss sich dann eher etwas am Zeitpunkt des Versicherungsfalls ändern.

Du kannst einen formellen Widerspruch (ohne Begründung) einreichen mit dem Zusatz Begründung wird nachgereicht, oder Du begründest deinen Widerspruch auf die Begründung des Ablehnungsbescheides, Die RV kann nicht einfach nen Bescheid (Ablehnung ihres Antrages auf Erwerbsminderung) herausgeben der keine Begründung enthält. Der Ablehnungsbescheid braucht nicht nur ne Rechtsbelehrung, er "muss" auch on Detail (Grund der Ablehnung) begründet werden. Wenn Dir Die Begründung nicht zusagt kannst du hierauf deinen Widerspruch aufbauen.

Bin seit 2006 eu- Rentnerin. 4jahre war diese befristet, danach unbefristet. Allerdings bin ich der Meinung, dass die rentenstelle erstmal alles ablehnt um die Leute mürbe zu machen, damit diese weiter versuchen zuaarbeiten. Ich würde mir sofort einen fachanwalt für Sozialrecht nehmen. 1)die kennen die Gesetze um den Widerspruch richtig zu machen. 2)der weiß, wie SIE, in ihrem speziellen Fall, sich weiter verhalten sollten usw und wenn man Rente o. Ä. Bekommt, bekommt man auch Gerichtskostenbeihilfe - sagt ebenfalls der Rechtsanwalt viel Glück

Den Widerspruch kannst du formlos einlegen. Natürlich solltest du ihn begründen, sonst wird er einfach abgelehnt. Im Übrigen hast du doch eine Rechtsmittelbelehrung in dem Bescheid.

Wenn du mit dem Verfahren insgesamt nicht einverstanden bist, solltest du dir professionelle Hilfe von einem Sozialverband holen. Das kostet 60 € im Jahr.