Rechte bei Fluverspätung? Flug auf morgen verschoben, Gepäck bleibt in Maschine? Recht auf Schadensersatz, Kleidung, Hotel, Mahlzeiten - Danke euch?

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Also wenn ein Flug aus der EU oder ein von einer EU Airline durchgeführter Flug in die EU annulliert bzw. um fast einen Tag verschoben wird, kommt zunächst einmal der pauschale Ersatzanspruch nach Art. 5, 7 FluggastrechteVO in Betracht. Ob ein solcher besteht und wenn ja in welcher Höhe, kann man recht schnell kostenlos auf einem der Fluggastportale herausfinden. Außer dem Formular von Flightright prüft auch das auf https://www.ersatz-pilot.de/entschaedigungsrechner Ansprüche recht gründlich.

Bis zum Weiterflug ist eine Airline darüber hinaus für die Zeit der Verzögerung verpflichtet, Verpflegung und - soweit nötig - Unterbringung im Hotel zu bezahlen (Art. 9 FluggastrechteVO). Zu beachten ist allerdings, dass die Airline prinzipiell zunächst die Sachleistung schuldet. Es ist ihr also Gelegenheit zu geben, diese zu organisieren. Nur wenn sie z.B. eine Hotelbuchung verweigert, kann Erstattung für die eigenständige Ersatzbuchung verlangt werden.

Ansprüche auf Entschädigung für beschädigtes/verlorenes Gepäck ergeben sich aus unterschiedlichen Rechtsquellen. Einerseits können die AGB der Airline eine eigene Regelung vorsehen. Zu den gesetzlichen Grundlagen finden sich ansonsten hier weiterführende Hinweise: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/reise-flug-gepaeck-koffer-verspaetung-verlust/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung