Fluggastrechte bei Flugänderung?
Folgende Situation liegt vor :
Buchung eines Hin und Rückfluges von Dt. in die USA.
Diese Buchung geschieht mehrere Monate vor Reisebeginn. Der Aufenthalt in den USA ist relativ lang um die 2,5 Monate, aus touristischen Zwecken :)
Die Flüge sind nicht Nonstop.
Mehrere Wochen vor Flugantritt kommt es zu einer Änderung der Flugzeiten, über zwei Stunden.
Aus rechtlichen Gründen handelt es sich (so wie ich das gelesen habe) um eine wesentliche Änderung, weshalb die Airline eine Bestätigung von mir benötigt.
Diese Bestätigung habe ich bisher noch nicht gegeben.
Ich wollte mich deshalb bei der Airline erkundigen, welche Alternative es statt dem geänderten Flug gibt. Da die Airline einen ähnlichen Flug innerhalb der zwei Stunden, im schlimmsten Fall bei einer anderen Airline, bereitstellen muss.
(Mein Wissen basiert auf Internetrecherche)
Die Airline teilt mir nun leider mit, dass die Flugänderung von der Flugagentur bei welcher ich gebucht habe gegeben wurde.
Erneut : ich habe meine Bestätigung nicht gegeben. Die Agentur hat mir in verschiedenen Abständen einen Link zugesendet, auf welchem ich der Änderung zustimmen kann.
Auf die Mails habe ich nicht geantwortet, also auch nicht bestätigt, da mein Flug noch 2 Monate entfernt ist.
Die Flugagentur erwähnt ebenfalls ausdrücklich, dass meine Bestätigung erforderlich ist damit die Änderung anerkannt ist.
Mein Problem :
Darf eine Agentur meine erforderliche Flugänderung einfach bestätigen? Oder verstößt Sie da gegen meine Rechte?
Welche Rechte habe ich nun?
Muss ich die Konsequenzen der Flugänderung einfach ertragen? Laut EU Recht nicht oder?
Ich freue mich über Antworten und hoffe mein Problem verständlich geschildert zu haben.
5 Antworten
Ja, die Änderung muss hingenommen werden, da sie mehr als 14 Tage vor Antritt bekannt gegeben wurde. Dazu sind es noch nur 2 h. Da gibt es keine Entschädigung o.ä.
Die benötigt diese nicht, ich würde da gar nichts hinschicken. Gebucht ist gebucht. Wenn sich die geplante Ankunft letztendlich nochmal um mehr als 3 h verschiebt, dann hast Du evtl. Anspruch auf Entschädigung.
Hallo,
ich halte mich mal kurz. Du schreibst von über zwei Stunden. 2 Stunden sind relevant bei Kurzstreckenflügen bis 1500 km. Auf Mittelstrecke bis 3500 km sind 3 Stunden die kritische Zeit, bei Langstrecken über 3500 km sind es 4 Stunden.
Insofern erübrigt sich vermutlich die restliche Betrachtung... oder sind es über 4 Stunden?
Alles relevante dazu findest du übrigens hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32004R0261
LG, Chris
Du weißt schon, dass es hier um 2 Stunden geht? Wo ist denn jetzt eigentlich das Problem?
EU-Recht? Du erwägst doch wegen einer 2 Stunden Verschiebung keine Klage?
Manche Dinge kann ich nicht nachvollziehen.
Und ja, das ist rechtens. Die Bahn macht das täglich und sagt nicht einmal Bescheid.
Die Entschädigungen "Fluggastrechte" bei Stornierung und Verspätung beziehen sich auf alle voll bezahlten Flüge mit Start oder Ziel in der EU. Also unabhängig von Zwischenstopps etc. Knackpunkt ist: die Änderung müssen kürzer als 14 Tage mitgeteilt worden sein.
2 Monate vorher muss man die Alternativen akzeptieren und hat nur eine kostenloses Rücktrittsrecht .. Ablehnung bedeutet also, dass die Gesellschaft die Reise stornieren wird, und gezahlten Flugpreis bzw. Anzahlungen zurückerstattet.
Wie wäre es mit einer Anfrage
- bei der Verbraucherzentrale oder
- beim "Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland"?
https://selbsthilfe.evz.de/auf-reisen/
- oder mit einer Recherche in der GF-Datenbank:
https://www.gutefrage.net/search?query=Fluggastrechte%20Flug%C3%A4nderung
So oft, wie hier zu Flugänderungen / -verspätungen / -ausfällen gefragt wird, wundert es mich, dass weltweit überhaupt noch Flüge stattfinden.
Hallo, danke für deine Antwort. Es handelt sich bei der Änderung um über zwei Stunden. Würde das dann noch einen Unterschied machen?
Wieso benötigt die Fluggesellschaft dann meine Bestätigung?