Arbeitgeber - Darf er mich in der Schwangerschaft, zu meinem Nachteil, versetzen?
Guten Tag, ich bin seit 2005 in der selben Firma unbefristet beschäftigt.
Anfang diesen Jahres habe ich den Ort in der Firma gewechselt. Quasi vom Innendienst in den Außendienst gewechselt. Dadurch habe ich u.a. mehr Gehalt und einen Dienstwagen bekommen.
Allerdings auch 12 Monate Probezeit. Also das ganze Jahr 2019.
Aktuell bin ich in der 25 Woche schwanger.
Mein Arbeitgeber ist seit der 12 Woche hierüber informiert und soweit war auch alles klar.
Vor ca 8 Wochen habe ich vom Betriebsarzt ein komplettes Beschäftigungsverbot bekommen und bin daheim.
Den Dienstwagen darf ich, laut Vertrag, bis 4 Wochen nach der Geburt behalten.
Aber:
Letzten Freitag habe ich auf einmal ein Anschreiben zugestellt bekommen, in dem steht: Ich bin in meiner Position nicht bestätigt.
Daher bin ich ab 01.01.20 wieder an meiner alten Stelle.
Mit schlechteren Gehalt, weniger Stunden,...
Darf mein Arbeitgeber dies einfach so machen?
Muss ich jetzt ab Januar mit weniger Geld und der Abgabe des Dienstwagens rechnen? Zählt mein komplettes Beschäftigungsverbot dann immer noch? Geburtstermin ist erst Mitte März.
7 Antworten
Das Beschäftigungsverbot besteht ja nur für die spezielle Arbeit im Außendienst.
Dein Arbeitgeber darf dich anderweitig einsetzen, z.B. wieder in die alte Stelle im Innendienst, allerdings darf das Gehalt da nicht drunter leiden. Der Dienstwagen ist ja wieder nur ein Arbeitsmittel für den Außendienst, wenn du den für andere Arbeit nicht brauchst, kann der AG den natürlich zurück verlangen, ist ja sein Auto, nicht deins.
Das ist ja schon allein deswegen nicht gültig, weil die Probezeit rein gesetzlich nicht mehr als 6 Monate betragen darf. Will man sie jetzt zurück Stufen (also nicht nur wegen dem beschäftigungsverbot für den Auendienst anderweitig einsetzen), bräuchte das eine Änderungskündigung, was nicht geht, da sie schwanger ist, oder eine Änderungsvereinbarung, der sie zustimmen müsste.
Ja er darf dich versetzen, nur kündigen nicht. Du hast mit der Schwangerschaft nur einen besonderen Kündigungsschutz während und 4 bis 6 Wochen nach der >Entbindung. Ob du deine Stelle behälst oder nicht darf er entscheiden. Außerdem fällt das auch unter Fürsorgerecht...
12 (!!!) Monate Probezeit?
Na das sind ja Herzis!
Und der wechsel war Anfang des Jahres schriftlich festgehalten inkl. aller Konditionen?
Also.. ich würde mich beim Anwalt oder bei einer Gewerkschaft beraten lassen.
Das kommt mir schon komisch vor. Ich will nichts beschreien, aber manche AG erlauben sich die seltsamsten Sachen,w enn eine Mitarbeiterin schwanger wird.. und oft genug sind die rechtlich absolut nicht in Ordnung. Dienstwagen ist ja vielleicht eins, wenn man gar nicht unterwegs ist.. aber Gehalt und Stunden runtersetzen.. weil man da so toll spart als AG? Hm. Hmmmm!
.. Also lass Dich fachmännisch beraten, okay?
Pass bitte auf, Dir deswegen nicht noch totalen innneren Stress zu machen.. das bekommt Dir und dem Zwergerl gar nicht :-S
Alles Gute für Euch!
PS: Versetzen ist auch okay.. aber normalerweise zu den gleichen Konditionen wie vorher.
12 (!!!) Monate Probezeit? Na das sind ja Herzis!
Es handelt sich hier nicht um eine Probezeit im Sinne des BGB § 622 Abs. 3, sondern um eine "interne" Probezeit zur Bewährung auf der neuen Stelle!
Was soll da ein Anwalt denn bloß ausrichten?!?
Du hast ja schon einige hilfreiche Antworten erhalten. Eine finale Antwort ist hier allerdings nur möglich, wenn die Vereinbarung bekannt sind. Zum einen kommt es auf den Arbeitsvertrag an und was für eine Versetzungsklausel dieser enthält. Zum anderen spielt es eine Rolle ob diese Probezeit schriftlich fixiert worden ist oder welche Art der Dokumentation es darüber hinaus gibt. Unabhängig davon könnte hier ein möglicher Angriffspunkt sein, dass die Bewährung bei Bekanntgabe der Schwangerschaft sozusagen widerrufen wird. So unabhängig von der Frage auf welcher rechtlichen Grundlage dies überhaupt möglich ist, könnte hier nach der immer strenger werdenden Rechtsprechung des EuGH durchaus ein diskriminierende Element vorliegen. Das ist jetzt aber wirklich ins juristisch blaue gesprochen. Im Zweifel zu der Rechtsberatung des Vertrauens um genau diesen Gesichtspunkt zu beleuchten und anhand der Unterlagen nicht ins dunkle zu bringen.
Probezeit ist Probezeit. Wenn ihr das so vereinbart habt, darf er dich natürlich zurückstufen, wenn du den Ansprüchen nicht genügst.
Das mit dem Beschäftigungsverbot musst du mit deinem Arzt klären. Je nach Tätigkeit kann es durchaus sein, dass es dann wieder aufgehoben wird.
Es ist ja aber keine Versetzung aufgrund der Schwangerschaft - sondern ein Nichtbestehen der Probezeit und die Rückkehr zum alten Job.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das nicht auf das Gehalt auswirken darf.