Recht meine Schwester zu sehen und mich mit ihr zu treffen?
Meine kleine Schwester ist nun 7, ich bin 17 werde aber dieses Jahr 18. Nun habe ich die Frage da meine Schwester seit zwei Jahren bei ihrem Vater lebt und der ohne Grund veranlasst hat, dass meine Mutter und ich keinen Kontakt zu ihr haben dürfen. Nun Frage ich mich ob es irgendwie möglich wäre, rein Rechtlich mit ihr wieder Kontakt aufbauen zu können. Es wurden nie Bilder verschickt etc. Meine Mutter teilt mit ihrem Vater das Sorgerecht und beide sind Berufstätig. Bitte um hilfreiche Antworten, schonmal danke im Voraus.
4 Antworten
Da beide das Sorgerecht haben kann ich mir nicht vorstellen, daß dein Vater das durchbringt?
Deine Mutter teilt sich das Sorgerecht mit dem Vater Deiner Schwester, wenn ich das richtig verstanden habe. Ergo hat sie auch ein Mitspracherecht,was das Umgangsrecht Deiner Schwester betrifft.
Sprich mit Deiner Mutter, ob sie mit dem Kontakt zwischen Dir und Deiner Schwester einverstanden ist und falls nicht, WARUM nicht.
Alles Gute!
Einfach mit deiner Mutter oder deinem Vater reden, beide haben das Sorgerecht und müssen sich einig werden. Frag auch mal beim Jugendamt nach, falls nichts passiert.
Wende dich an das Familiengericht, dass die Kontaktsperre ausgesprochen hat.