Recht meine Schwester zu sehen und mich mit ihr zu treffen?

4 Antworten

Da beide das Sorgerecht haben kann ich mir nicht vorstellen, daß dein Vater das durchbringt?

Deine Mutter teilt sich das Sorgerecht mit dem Vater Deiner Schwester, wenn ich das richtig verstanden habe. Ergo hat sie auch ein Mitspracherecht,was das Umgangsrecht Deiner Schwester betrifft.

Sprich mit Deiner Mutter, ob sie mit dem Kontakt zwischen Dir und Deiner Schwester einverstanden ist und falls nicht, WARUM nicht.

Alles Gute!

Einfach mit deiner Mutter oder deinem Vater reden, beide haben das Sorgerecht und müssen sich einig werden. Frag auch mal beim Jugendamt nach, falls nichts passiert.

Wende dich an das Familiengericht, dass die Kontaktsperre ausgesprochen hat.