Rechnungen vom abgemeldeten Gewerbe steuerlich absetzen?

4 Antworten

Grundsätzlich ist bei Verbindlichkeiten nur der Zinsanteil als Betriebsausgabe/ Werbungskosten zu berücksichtigen. Lediglich ein (anteiliger) Forderungszerzicht kann darüberhinaus Betriebsausgabe sein.

Es kommt dann darauf an, um welche Art von Verbindlichkeiten es sich handelt. Wenn es sich um betriebliche Schulden handelt - also z.B. um einen Kredit für einen Firmenwagen, handelt es sich prinzipiell um nachträgliche Betriebsausgaben. Ob diese aber tatsächlich abgezogen werden können hängt davon ab, ob bei Betriebsaufgabe neben der Verbindlichkeit auch werthaltige Aktivposten (z.B. Grundstücke, PKW) der Bilanz ins Privatvermögen überführt wurden. Nach mehreren Urteilen in den letzten Jahren sind Verbindlichkeiten aus einer früheren gewerblichen Tätigkeit nur zu berücksichtigen, wenn keine anderen ins Privatvermögen überführten Werte zur Tilgung herangezogen werden könnten. Wenn die ehemaligen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens jetzt für andere Einkunftsarten genutzt werden (z.B. ehemaligen Betriebsgrundstück wird jetzt vermietet), sind die damit im Zusammenhang stehenden Kosten vorrangig mit der neuen Einkunftsart zu verrechnen.

Zusätzlich müsste m.E. geprüft werden, ob es sich bei dem Schuldenbereinigungsplan um eine neue Tatsache i.S. § 173 (1) Nr,.2 AO handelt, was dazu führen würde, dass die Tilgung im Jahr der Betriebsaufgabe zu berücksichtigen wäre (Anpassung des Aufgabegewinns/-verlustes). Am besten du besprichst das mit einem Steuerberater, denn hier gibt es viele Fallstricke, die zu beachten sind.

Bei einer Gewerbeabmeldung ist eine Schlussbilanz aufzustellen mit entsprechenden Übergangskorrekturen.

Wenn alle Werte in der Schlussbilanz richtig angegeben sind, ist Deine Frage nicht möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kommt in die Anlage: nachbetriebliche Kosten.

Die werden als negativ umsätze eingetragen

Diese Kosten kannst du nur wiederum mit Einkünften aus Gewerbebetrieb verrechnen.

wurzlsepp668  25.02.2020, 18:41

ähm, Herr Experte, WO steht der ausschl. horizontale Verlustausgleich im Gesetz?

aber Hauptsache, eine Antwort gegeben, obwohl diese SCHWACHSINN ist!