Betriebskostenpauschale von der Steuer absetzen

3 Antworten

Für Dein betrieblich oder beruflich angemietetes Büro kannst Du steuerlich die Miete und die Nebenkosten als Werbungskosten in voller Höhe geltend machen.

Für Deine Privatwohnung sind nur einige der Nebenkosten im Rahmen der haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen ansetzbar. Entscheidend ist, dass Du von Deinem Vermieter über diese Aufwendungen eine Bescheinigung nach Anlage 2 (zu Teilziffer 23) des BMF-Schreibens http://www.kuerzer.de/hndl2010 erhältst.

Diese Bescheinigung des Vermieters darf max. € 25 kosten.

Soweit Du überhaupt Betriebskosten absetzen kannst, ist dies doch relativ einfach.

Der VM erhebt die Pauschale. Er kann Dir speziell erläutern, wie er zu den einzelnen Positionen gekommen ist.

Diese Liste benötigt er, weil er bei einer späteren Erhöhung im Streitfall im Detail beweisen muss, wie er zur Erhöhung der früheren Pauschale kommt und welche Grundlagen bei Vertragsbeginn bestanden haben.

Nicht alle Betriebskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Nur Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. Schornsteinfeger, Hausmeister, Wartung usw. Eine Aufstellung sollte vom VM erstellt werden. Wo genau dies in der Erklärung eingetragen wird, kann ich leider nicht beantworten. Es gibt hier aber einige Experten die dies sicher können. MfG