Autofahrt steuerlich absetzen als Freiberufler mit Kleingewerbe?

4 Antworten

du bist nicht der Mieter des Mietwagens und deshalb kannst du die Kosten für die Anmietung nicht als deine Betriebsausgabe geltend machen.

Ohne Fremdkostenbelege kannst du auch keine Tankbelege als BA geltend machen.

Du kannst aber Reisekosten geltend machen:

Dein Wohnsitz ist weder die Stadt X noch die Stadt Y... Du kannst also für jeden An-und Abreisetag in die Stadt Y Verpflegungsmehraufwand in Höhe von je 14 € ( 2021 Deutschland und die Städte x+Y liegen auch in Deutschland) und für die vollen Tage 28 € als Betriebsausgabe geltend machen.

Die Fahrtkosten von zuhause bis zur Stadt Y und zurück sind auch Reisekosten.

xNeco 
Fragesteller
 21.02.2021, 16:42

Vielen Dank für die Infos!

“Freiberuflich“ und „Gewerbe angemeldet“ schließt sich schon einmal aus.

Und nach selbständiger Tätigkeit hört sich das auch nicht an, also Scheinselbständigkeit.

Ich an Deiner Stelle würde schauen, dass ich da wegkomme. Das ist alles andere als seriös.

Das geht wegen Scheinselbstständigkeit komplett in die Hose! Sieh zu, dass du da rauskommst.

Ohne irgendeinen Nachweis von Kosten wird es schwierig, diese Fahrtkosten geltend zu machen.

Spontan würde ich meinen, dass Du einfach eine Rechnung für deine Unkosten schreibst und die genannte Firma dir die Rechnung bezahlt.

Gruß