Kann ich meinen Reiskoffer absetzen? Bin Freiberufler.

6 Antworten

lieber gast, das problem wegen der bedingten absetzbarkeit von (berufs)kleiduung ist ein altbekanntes. aber das ist bei arbeitsmitteln etwas anders zu sehen. um bei deinem beispiel zu bleiben: dann wäre auch der taschenrechner nicht absetzbar, weil ich damit privat etwas ausrechnen könnte. lass meine auskunft von 13:13 einfach so stehen, sie ist richtig.

klar lässt sich das absetzen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der koffer aussschliesslich beruflich genutzt wird. um das zu unterstützen, sollte darauf hingewiesen werden, dass man selbstverständlich einen zusätzlichen koffer für die private nutzung besitzt. im prinzip funktioniert das auch bei der lohnsteuer

Kommt auf die Verwendung an: als Musterkoffer für z.B. Schuhe (Schuhverkäufer) zählt der Koffer zur Betriebs- und Geschäftsausstattung, als Reisekoffer für Privatreisen natürlich nicht

in Ergänzug (Musterkoffer Schuhe): ein reisender Freiberufler kann auch sein Anzug nicht steuerlich geltend machen - auch wenn er privat einen weiteren Anzug benutzt bzw. keine Anzüge trägt

Glaube ich nicht, Reiskoffer lassen sich nicht steuerlich absetzen.