Rechnung vom Schlüsseldienst nach Einbruch - wer muss zahlen?

7 Antworten

Ich gehe mal davon aus, das Du über eine Hausratversicherung verfügst.

Lege diese Rechnung der Hausratversicherung vor.

Das Türschloss gehört zwar zum Gebäude, diese Gebäudeschäden sind aber bei einem Einbruch im Rahmen der Hausratversicherung mit abgedeckt wie z. B. auch eine komplett aufgebrochene Wohnungstür.

macyanni  06.11.2012, 17:11

Das ist nicht zwingend richtig. Richtig ist, dass Reparatur oder Erneuerung in der Hausrat versichert ist. Die Notreparatur ist evtl versichert. Da muss das in den Bedingungen unter versicherten Kosten aufgeführt sein. Smiley Mac

Von der Polizei??? Wieso hat die die Rechnung erhalten? Das geht diedoch überhaupt nichts an. Die richtige Adresse ist der Vermieter. Der ist für sein Haus versichert. Eine Möglichkeit wäre bei deiner Hausratversicherung nachzufragen, ob die das übernehmen. Dazu müsstest du eine Schadenanzeige machen und das Protokoll der Polizei vorlegen. Ich würde zunächst der Polizei die Rechnung zurückreichen mit dem Hinweis, dass du der falsche Adressat bist, da du zur Miete wohnst.

Ich würde diese Rechnung ohne zu zögern bei der Hausrat-Versicherung einreichen und auf baldige Zahlung drängen. Dann werden die dir schon sagen, ob sie zahlen oder nicht. Vielleicht musst du auch erst in Vorleistung treten und lässt dir das von der Versicherung zurückzahlen. Aber meines Wissens ist die HR-Vers. für Diebstahl zuständig, sieh allenfalls mal in deinem Vers.-Vertrag nach, ob Diebstahl auch versichert ist.

macyanni  06.11.2012, 17:13

Diebstahl ist in der Hausrat nur in Ausnahmefällen versichert. In der Regel sind in der Hausrat Einbruchdiebstahlschäden versichert und ein solcher dürfte hier vorliegen. Smiley< Mac

Der Vermieter ist dafür definitiv nicht in der Verantwortung. Somit bleibt nur die Hausrat Versicherung und falls diese nicht vorhanden, Dein Bankkonto.

macyanni  06.11.2012, 17:02

Das ist falsch! Der Vermieter hat die Tür in Ordnung zu bringen. Die aufgebrochene Tür ist ein Mietmangel, den er zu beseitigen hat. Über die Hausratversicherung ist zumindest die Reparatur (ggf. auch die Notinstandsetzung) versichert. Seit einigen Jahren kann das auch über die Gebäudeversicherung versichert sein. Smiley Mac

Da die Tür deinem Vermieter gehört, dein Vermieter. Wie die anderen Poster schrieben, könnte es allerdings über deine Hausratversicherung abgedeckt sein.