Falscher Schlüssel klemmt in Schloss, wer zahlt Schlüsseldienst?

3 Antworten

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wenn du noch ein kind bist dann hat der hausmeister die regie übernommen ohne den ihm bekannten verursacher, also im endeffekt deine eltern, zu informieren einen schlüsseldienst gerufen und müsste auch selbst die kosten übernehmen.. warscheinlich auch wenn du erwachsen bist.. normalerweise hast du das recht drauf den schaden erst selbst zu beheben, also selbst den schlüsseldienst deiner wahl zu rufen..

das schloss von dem du sprichst hat einfach, nach 13 jahren und ständiger benutzung da fahradkeller, seinen dienst getan.. wenn der schlüssel bei einem schlüsseldienst bestellt wird, ob mit vollmacht oder der sicherungskarte, bestellt dieser ihn auch beim hersteller, also der richtigen firma und du kannst gar keinen falschen schlüssel haben.. ausser du versuchst beim nachbarhaus reinzukommen..

nein, ich bin 19 aber ich habe den Hausmeister ausdrücklich gesagt, dass ich schnell meinen Vati anrufen will das er versucht den schlüssel rauszubekommen und ich dann den schlüsseldienst immernoch rufen kann. er sagt das geht nicht er ruft da jetzt an. ich habe ihn darauf hingewiesen das ich dann die rechnung nicht zahlen werde, ich wusste mir im ersten moment eben auch nicht zu helfen und bin schnell hochgegangen zum telefonieren... danach war der hausmeister nichtmehr da.

Das schloss ist noch nicht so alt, es wurde erst neuer angebaut und daher meinte der hausmeister auch das deswegen mein falscher schlüssel stecken geblieben ist (die alten schlösser sind daher seiner meinung nach nicht so genau). ich war aber auch in dem raum drin, erst beim wieder zuschließen ist es passiert

@p1epmatz

komische hausmeister habt ihr.. aber trotz dem du 19 bist hast du das recht selbst einen schlüsseldienst zu rufen oder die hausverwaltung.. dazu hast du ihm es noch gesagt das du nicht zahlst.. also hat er auf eigenverantwortung gehandelt.. desweiteren ist er ja der vertreter der HV und du hast sie sozusagen schon "informiert".. notfalls einfach auf nen rechtsstreit ankommen lassen und erstmal nix zahlen.. natürlich mit anwaltlichem rat.. aber da hier eindeutig ein mechanischer defekt im zylinder oder vermutlich eher im schloss vorliegt und die hausverwaltung informiert wurde und sich der sache angenommen hat, geht es dich im endeffekt nicht mal mehr was an.. einen falschen schlüssel würde man übrigens auch auf der eingeprägten nummer erkennen.. normal wäre hier von der HV vermutlich der errichter der schließanlage angerufen worden um den fehler festzustellen und zu beheben..

@TOBschluessel

danke für die Hilfe. Ich verstehe nicht so ganz was die Hausverwaltung mit falscher Schlüssel meint. Der Hausmeister hat mich gesagt, dass ich mit der Erlaubnis der HV nur zu einer bestimmten Firma darf und angeblich bei einer anderen war. Wir sind natürlich nicht sicher da der Schlüssel schon so lange da ist, wir sind auch der meinung den bei Einzug bekommen zu haben. Wir haben Widerspruch eingelegt und den zylinder und den Schlüssel angefordert, dass wir überprüfen können (der Schlüsseldienst hat ja nichtmals bei uns geklingelt) aber als Antwort kam nur das es bereits vernichtet wurde durch die Firma

@p1epmatz

ja, wird wohl hin sein der Zylinder.. aber das hättet ihr selbst eh nicht wirklich prüfen können.. Der Hausmeister hat nicht ganz recht: Du darfst den Schlüssel bestellen wo du willst. Diese Firma wird aber eine Sicherungskarte von der Schliessanlage verlangen. Nur mit dieser können Schlüssel nachgemacht werden. Entweder diese Firma hat das richtige Profil und kann den Schlüssel selbst fertigen oder sie wird den Schlüssel bei der Firma bestellen von der die Anlage gefertigt wurde. Wenn der Schlüssel schon immer bei dieser Tür funktioniert hat, dann ist es der richtige gewesen, 100% !!, anders läuft das nicht.. Frage bei der Firma an die den Zylinder zuletzt hatte und die sollen ein Gutachten erstellen über die Fehlerursache.. Der Handwerker muss sich auch noch erinnern was er gemacht hat.. Vielleicht wurde das Schloss ausgetauscht.. ich denke nämlich das eher dieses defekt war.. die können dann auch den Zylinder so blockieren das sich nichts mehr dreht.. vor allem wenn aufschliessen ging und zu dann nicht mehr usw.. Was für ein Produkt ist denn bei euch verbaut? Steht evtl auf den "original"schlüsseln oder den Zylindern.. Bist du dir eigentlich sicher das der Schlüssel am nächsten Tag draussen war oder war das schon ein neuer Zylinder? denn wenn der falsche Schlüssel einmal steckt dann geht er eigentlich auch nicht mehr raus.. aber drehen dürfte er sich dann eigentlich auch nicht.. naja.. viel glück!

@TOBschluessel

was soll der spass denn kosten? wenn der schlüsseldienst irgendwelche unnachvollziehbaren preise macht dann kann man dagegen auch vorgehen.. vor allem weil du ihn ja nicht selbst ausgesucht hast..

Hattest du ne Genehmigung für nen anderen Schlüssel?

Bei ner Rechnungshöhe von 20€ würd ich aber nicht anfangen irgendwelchen Streß zu machen. Am Ende hast ja doch du den Schaden verursacht, ob du da viel Erfolg hast bei einem evtl Streit weiß ich nicht.

Im Zweifel hat der Vermieter den längeren Hebel.

Wir hatten damals eine Genehmigung einen Schlüssel nachzumachen, nur den haben wir eben bei einer anderen Firma machen lassen. Nein es geht leider um weit mehr als 20 €. Ich habe zwar den Schaden verursacht habe aber ausdrücklich widersprochen den Schlüsseldienst zu rufen, da ich es wie gesagt erst mit anderer Hilfe versucht hätte und ihn danach immer noch selber gerufen hätte. Ich wusste ja im Endeffekt auch nicht ob er da war oder nicht, da keiner geklingelt hat. Am nächsten Tag war eben einfach nur der Schlüssel weg.

Wie sieht es denn mit der Einzugsermächtigung aus? Die haben sie für die Miete und Nebenkosten, dürfen sie dann einfach den kompletten Rechnungsbetrag mit einmal mit abziehen?

@p1epmatz

Also wenn Sie was abbuchen kannst du auf jeden Fall widersprechen. Muss nur in einer gewissen Frist geschehen. Am besten ist du holst dir wirklich juristischen Rat. Ich könnte mir vorstellen dass es da besondere Regelungen gibt und zB die Hausverwaltung das Recht hat in sonem Fall auf deine Kosten den Schlüsseldienst zu bestellen (Da der Keller ja von mehreren genutzt wird muss auch gewährleistet sein dass die reinkommen). Aber das nur als Beispiel wie es sein könnte.

Ich würde dir eben raten einen Experten zu befragen, bevor du dich mit der Hausverwaltung anlegst. Dann weißt du gleich ob du gute oder schlechte Karten hast.

Deine Einzugsermächtigung ist hier nicht durch den Vermieter anwendbar. Falls angewandt, die Lastschrift bei der Bank stornieren. War es denn tatsächlich der falsche Schlüssel? Das müsstest du wohl überprüfen können. Wenn nicht, war es Abnutzung bzw. Verschleiß. Dafür wärest du nicht haftbar. Die Rechnung muss zunächst auf alle Fälle vom Vermieter bezahlt werden (Auftraggeber). Von dir nur dann, wenn bewiesen werden kann, dass du tats. einen falschen Schlüssel verwendet hast. Mit etwas Geduld wäre dieser aber bestimmt mit "Fummeln" herausgegangen.

P. S.: Den richtigen Schl. müsstest du dann wohl noch haben, wenns denn der falsche gewesen wäre, oder?

Ich war ja vorher noch im Keller drinne also hat er da aufgeschlossen, nur beim zuschließen lies er sich nur zur hälfte drehen und war dann fest. daher bin ich der meinung das es nicht am schlüssel liegt, wie gesagt ich nutze genau diesen schon 13 jahre. Wir haben jetzt erstmal den kaputten zylinder und den schlüssel angefordert damit es überprüft werden kann