Überteuerter Schlüsseldienst? Kostenübernahme Vermieter?

4 Antworten

Da hat der "Schlüsseldienst" euch gleich mehrere Bären aufgebunden. weder der Vermieter noch eure Hausratversicherung wird da etwas zahlen

Mindestens einmal pro Monat wird im Fernsehen vor dem Machenschaften der "Schlüsseldienste" gewarnt.

Das Geld seid ihr los. Einen Anwalt einzuschalten kostet euch dann noch mal so viel. Ohne wirkliche Ergolgsaussicht. Diese Verträge sind wasserdicht.

Da hilft es nur, Abstand von solchen "Diensten" zu halten

Nun denn, bei einer Falle könnte die Feder brechen dann müsste die Tür sich aber trotzdem öffnen lassen mit dem Schlüssel, es sei denn Bruchteile der Feder haben sich direkt dazwischen geklemmt. Wenn er allerdings den Schließzylinder und mehr zerstört hat ist das schlecht nachzuvollziehen. Ich gehe davon aus, dass Ihr für den Preis einen neuen Türbeschlag und einen neuen Schließzylinder aber kein neues Innenschloß bekommen habt? Wenn das alles nicht zutrifft, sollte man nicht googeln.

Da seid ihr auf einen Abzocker mit extrem überteuerten Preisen reingefallen. Es ist klar, daß der Vermieter nur den marktüblichen Preis zahlt. Für die Abzocke müßt ihr selber geradestehen.

Ihr könnt euch ja einen Anwalt nehmen, aber der kostet auch.

Es gibt so viele seriöse Schlüsseldienste, die vor Ort einen Laden haben... ! Nicht den erstbesten Eintrag im Telefonbuch nehmen, der womöglich noch mit AAASchlüsseldienst benannt ist und meist steht da auch "Ihr Anruf wird weitergeleitet".

Wie komme ich trotzdem zu meinem Geld?

Frage vor Weihnachten Deine Verwandtschaft um Spenden. Ich fürchte, eine andere Möglichkeit werdet ihr nicht haben.

Die 75€ zahle ich.

Gut (+ Rest abzgl. Erstattung durch den Vermieter)

Aber das restliche Geld möchte ich wieder haben.

Versuch doch, den Schlüsseldienst zu verklagen. Anwalt verdient, Gericht verdient. Schlüsseldienst lacht sich eins und am Ende kostet Dich alles mindestens das doppelte von dem, was jetzt auf der Rechnung steht.

WAS KÖNNEN WIR TUN???

Euch maßlos ärgern und dann als Lehrgeld verbuchen.