Rechnung an Dritte geschickt - was kann ich tun?

1 Antwort

Die Übermittlung von persönlichen Daten an Dritte ohne Deine vorherige Zustimmung ist ein Verstoß gegen die DGSVO

Also musst Du Datenkorrektur Deiner Postanschrift schriftlich einfordern und dabei eine neue Rechnung verlangen, mit dem Hinweis, dass Du nur die korrigierte Rechnung bezahlen wirst (Du solltest sie natürlich trotzdem jetzt einfach bezahlen, damit die keinen Vorwand finden, Dich zu ärgern - sperren, kündigen etc.).

So ungefähr:

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/sites/default/files/medien/141/dokumente/Musterbrief%20Berichtigung%20nach%20Art.%2016%20DSGVO%20%28Musterbrief%20Berichtigung%20der%20Daten%29.pdf