Rattennest im Keller, wer räumt den Keller ?
Hallo, ich wohne in Hamburg zur Miete. Vor ca. 2 1/2 Jhren entdeckte ich in meinem Kellerraum ein Rattennest. Der Verwalter wurde informiert und hat einen Kammerjäger beauftragt. Seitdem war ich nicht mehr in dem Keller. Wer ist jetzt für die Raumung des "verseuchten " Kellers zuständig? Gibt esw hierzu rechtliche Grundlagen ? VG aus HH Martin
3 Antworten
Der Verwalter bzw. Besitzer des Hauses.
Falls bei der Beseitigung irgendwas nicht funktioniert hat muss er den Kammerjäger kontaktieren.
lg
Rakishava
ich muss gar nix, dein keller, deine ratten, bei mir hättest schon den kammerjäger bezahlt
was hab ich mit viehzeugs in deinem keller zu schaffen?
Schau mal auf diese Webseite > Gerichturteile zur Schädlingsbekämpfung im Mietrecht > http://www.rentokil.de/rechtstipps-und-steuer/gerichtsurteile/
der, dem er gehört, bzw der ihn angemietet hat
der hätte auch den kammerjäger zahlen können, btw
wenn es im kellerflur ist, der vermieter
aber bei vermieteten kellern, der mieter