Ratten und deren Nachlass im Keller. Wer reinigt? Mietminderung weil Keller nicht nutzbar?

6 Antworten

Wenn Du Mietminderung beantragst stinkt es ja trotzdem weiter ! Fordere den Vermieter auf, den Keller zu reinigen.

ja aber dann bezahlt man nicht für einen stinkenden keller, den man nicht nutzen kann

keine Leistung, kein Geld, ist schon irgendwo fair

ich fahre ja auch keinen ferrari, also bezahle ich auch nicht dafür

wenn du nicht für die ratten verantwortlich warst, bist du es auch nicht für ihren kot

wer schuld an den ratten hatte, muss auch den kot beseitigen lassen

mietminderung macht man einfach, die beantragt man nicht

aber für den keller wird es nicth so massig

Anteil der kellerfläche zur gesamtwohnfläche und dann noch einen abschlag, weil nur Nutzfläche, kein Wohnraum

5-10% wirst du irgendwo landen

Danke für Antwort! Das ist schon einiges an Geld über das halbe Jahr gesehen jetzt schon. Und das zahle ich dann einfach nicht? Schwierig da Abbuchungsauftrag erteilt wurde...

@Federer

Einzugsermächtigung widerrufen bei der bank

im nachhinein zu mindern ist auch meist schwierig, du solltest ihn wirklich anschreiben, um abhilfe bitten und gleichzeitig die mietminderung ankündigen

@Grosskapitalist

Im Nachhinein mindern geht schonmal gar nicht und führt schneller zur fristlosen kündigung als der TE schauen kann. Um eine Mietminderung durchführen zu können muss der Mangel zuerst einmal schriftlich angemahnt werden. Wird dadrauf nicht reagiert dann eine Frist setzen und die Mietminderung androhen, erst wenn diese Frist abgelaufen ist DANN kann die Miete auch gemindert werden. Ich kann dir aber jetzt schon sagen, das es schwer wird die Mietminderung durchzukriegen sollte das mal vor gericht landen weil der Vermieter die Mietminderung nciht einsieht. Würde ich auch nicht tun und ich hoffe auch kein Richter der Welt. Wo ist das Problem sich nen Besen zu schnappen und es einfach weg zu fegen? Danach lüften das der Gestank raus geht.

Gefährlich. Wenn der Keller nicht explizit mitvermietet ist oder der Mangel als geringfügig eingeschätzt würde in einem Klageverfahren, dann kann das ganz schnell nach hinten losgehen.

Die Verantwortlichkeit kann beim Vermieter gesehen werden. Inwieweit dieser dann Reingungskosten für Allgemeinräume umlegen kann, ist erstmal zweitens.

Eien Mietminderung halte ich wegen der Geringfügigkeit des Mangels für relativ aussichtslos bzw. sehe ich hier kein sinnvolles Aufwand-Nutzen-Verhältnis im streitfall. Eine rückwirkende Minderung sehe ich hier auch nicht. Sollte der Keller nicht explizit im Mietvertrag erwähnt sein, stünde Ihnen mietvertragstechnisch nicht einmal der Keller zu geschweige denn käme eine Mietminderung infrage.

Zeigen Sie den Mangel schriftlich an und fordern Sie zur Beseitigung auf. Eventuell könnten Sie die Ersatzvornahme wegen potenzieller Gefährdung (Krankheistübertragung) androhen, steht aber alles auf recht wackligen Beinen und hat den Nachteil, dass SIE sich dann quasi das Geld zurückholen müssten, da eine Verrechnung mit der Miete unzulässig ist.

Denk dran das du vor einer Mietkürzung schriftlich zur Beseitigung des Magels auffordern musst. Setze eine Frist von 14 Tagen. Erst wenn dann nichts passiert, darfst du die Miete kürzen.

Wenn die Ratten in Deiner Wohnung gewesen wären, würdest Du lange überlegen oder einfach mutig zum Putzeimer greifen?