Ratenzahlung von Steuern Absetzbar?

2 Antworten

Die Frage hierzu ist erst mal für was das iPad verwendet wird. Wenn eine überwiegende berufliche Nutzung vorhanden ist, sei es im Angestelltenbereich bzw. auf selbständiger Basis kann das iPad über die Nutzungsdauer angeschrieben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du selbständig bist, kannst du das als Aufweendungen in der Steuererklärung geltend machen.