Rangfolge bei Pfändung, hier: Gläubiger ./. Geldstrafe aus Verfahren?

2 Antworten

Hat der Staat hier Vorgriffsrecht oder muss er sich mit seiner Forderung hinter mich als Gläubiger stellen?

Nein, hat der Staat nicht. Allerdings wird der Staat Deinen Schuldner in eine JVA schaffen bis die Strafe abgesessen ist. Das hat zur Folge dass Du auch nichts bekommst und, wenn der Schuldner dann auch noch seinen Job verliert, die Wahrscheinlichkeit steigt dass Du am Ende überhaupt nichts bekommst.

Eine Geldstrafe ist erst einmal freiwillig zu bezahlen. Und wenn bereits Einkommen gepfändet wird, vom unpfändbaren Teil, ggf. auf Raten. Geschieht das nicht, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Hier bestünde aber Nachrang zu deiner Pfändung (wenn bereits veranlasst).

Versucht der Verurteilte die Geldstrafe nicht abzuarbeiten, kann er zudem im Rahmen der Ersatzfreiheitsstrafe einsitzen.

Artus01  04.02.2019, 13:42
Eine Geldstrafe ist erst einmal freiwillig zu bezahlen

Also bitte, eine Geldstrafe ist zu bezahlen wenn die Rechnung von der StA kommt, freiwillig ist da nichts.

Ronox  04.02.2019, 16:21
@Artus01

Damit habe ich zum Ausdruck gebracht, dass die freiwillige, also auf eigene Veranlassung gegründete Überweisung des Betrages, Vorrang vor etwaigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter entsprechender Fristsetzung hat. Dass eine Pflicht zur Zahlung besteht, sollte klar sein.

Artus01  04.02.2019, 16:39
@Ronox

Das ist ja ok so. Lies allerdings mal meine Antwort auf die Frage, danach stellt sich die Frage der Reihenfolge nämlich nicht mehr.