Kann Mein Ex Mann den Umzug verbieten?

6 Antworten

Danke für Die antworten ich bin mir mit mein (ex)Mann Einig geworden. Ich hab am Ende doch lieber das Gespräch gesucht. Und ich hätte das nicht ohne Erlaubnis durch gezogen. und wie ihr alle geschrieben hab es geht um das wohle des Kindes. Nicht um mich oder mein (ex)Man. 

Du musst Dir keine unnötigen Sorgen machen. Wenn das Kind jetzt bei Dir lebt, wird das auch in Zukunft so bleiben. Kein Richter wird Dir dann ohne Grund das Kind wegnehmen.

Du kannst auch in eine andere Stadt ziehen, ohne dass dein Mann etwas dagegen tun kann. Auch das ist gar kein Grund, Die das Sorgerecht zu entziehen. Du hast die Freiheit, mit dem Kind umzuziehen, wohin Du willst. 

Nur eins ist zu bedenken: Wenn es durch Deinen Umzug dazu kommt, dass das Umgangsrecht des Vaters erschwert wird, dann bist Du verpflichtet, ihm an anderer Stelle etwas entgegenzukommen. Zum Beispiel: Wenn Du von München nach Hamburg ziehst, dann kann es für ihn schwer werden, alle 14 Tage das Besuchsrecht auszuüben. Du musst dann zusehen, ob es nicht andere Lösungen gibt, z.B. dass er das Kind zwar nur seltener sieht, dafür aber länger. Oder zum Ausgleich mehr Wochen in den Schulferien. 

Wenn der Vater dem Kind das Umfeld erhalten kann, dann sieht das nicht ganz so rosig aus.

deine antwort ist falsch und grober unfug. wie kann man so einen schwachsinn zusammenschreiben?

es gibt mittlerweile sehr viele richter die in solchen entscheidungen zugunsten des kindeswohl und zugunsten des vaters entscheiden. ihr würde nicht das sorgerecht entzogen werden, sondern einfach nur das abr.

wenn sie in eine andere stadt zieht ohne zustimmung des vaters, dann kann er sehr wohl was tun: anzeigen kindesentziehung, verbot an die meldeämter das kind umzumelden, verbot an die schulen/kitas das kind abzumelden oder umzumelden. klage auf sofortige rückführung des kindes und einbehaltung des kindes durch den vater wenn er auch nur den verdacht hätte das kind, könnte von der mutter weg gebracht werden. sie setzt damit ihr sorgerecht aufs spiel.

zudem die mutter hier nicht eine begründung für einen umzug nennt der plausibel ist.

sie hat die freiheit hinzuziehen wo sie möchte, bei gsr beinhaltet dies nicht das kind. antworte nur noch bei dingen wo du mal mitreden kannst. lass die finger von dingen von denen du keine ahnung hast.

@dielauraweber

Das ist einfach noch grober Unsinn, den Du hier verzapfst! Ich habe als Anwalt schon weit über 10.000 (!) Familiengerichtsprozesse geführt und weiß also, wovon ich rede. 

Für weitere Umzüge brauchst Du sein Einverständnis.

Wenn Du beruflich umziehen willst, dann gibt Dir normalerweise jeder Richter grünes Licht.

Jugendamt kann hier beraten und informieren, helfen nicht.

Würde Dein Ex das Kind denn zu sich nehmen wollen?

Du kannst aber nicht verlangen, dass wenn du dann versetzt wirst er dann auch wieder mitzieht. Er hat einen festen Job. Das Jugendamt sieht, dass er das geregelte gewohnte Umfeld bieten kann dann hat er durchaus Chancen.

"Ich würde ihn niee Sein Kind verbieten. Er kann sich von seiner Firma versetzten lassen. "

du erschwerst den umgang aber erheblich wenn du weiter weg ziehen würdest - mit dem kind.

der kindesvater kann sich vllt versetzen lassen, muss es aber nicht. vllt willst du in 6 monaten wieder umziehen. da kann der kindesvater sich aj wieder versetzen lassen.

für das kind ist es im noamlafall am besten wenn es in der gewohnten umgebung bleiben kann.