Quittung der DB verloren...

5 Antworten

Zahle die 7 Euro, am besten per Ueberweisung. Falls Du bar zahlst, auf jeden Fall die Quittung geben lassen, und nicht wieder verlieren. Und besorg Dir einen Zeugen, mit dem Du zusammen die Fahrkarte nachzeigen gehst.

Wenn die DB damit nicht zufrieden ist, und den gerichtlichen Weg geht, gibt es zwei Moeglichkeiten:

  1. Sie erinnern sich an Ort und Zeit der Kontrolle. In dem Fall hast Du gewonnen, weil Du ja nachweisen kannst, dass Du eine Fahrkarte hattest und nachgezeigt hast, und somit die 7 Euro genuegen.

  2. Sie erinnern sich nicht mehr an Ort und Zeit der Kontrolle. In dem Fall hast Du auch gewonnen, denn wenn sie weder Ort noch Zeit der Kontrolle nachweisen koennen, wird kein deutsches Gericht die 40 Euro Strafe als rechtsgueltig anerkennen.

Verstehe ich nicht wenn du ja nicht gekommen wärst hätten die dir ja auch ne Strafe zugeschickt wo dann Tatzeit und Tatort gestanden hätte kann ich mir echt nicht vorstellen das die das nicht prüfen können. Die müssen das anhand deines Namens feststellen könnnen. Ok Quittungen sollte man sorgsam aufbewahren aber man kann sie ja mal verlieren.

Die Quittung ist nur für ein persönlich und hat nichts mit der Einzahlung zu tun !!!

Das muß er irgendwie vermerken, zahle nicht mehr wie 7 €, sonst frage nach seinem chef.

Doch kann sein, die sind nicht mit den Geräten des Zugpersonals vernetzt. Wenn du diese Auffordeung mit der Vorgangsnummer verloren hast, kann das Personal am Schalter nichts machen, weil du dort nicht namentlich registriert bist. Das ist keine Datenbank. Versuche es mal dort: Bei Rückfragen zu Fahrpreisnacherhebungen

DB Vertrieb GmbH Fahrpreisnacherhebung 76518 Baden-Baden Tel.: 01805/04000279 (14 ct/Min. aus dem Festnetz via Vodafone, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.), Mo bis Fr von 7 bis 20 Uhr Fax: 01805/04000479 (14 ct/Min. aus dem Festnetz via Vodafone, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)

E-Mail: info@sc-fahrpreisnacherhebung.de
www.db-fahrpreisnacherhebung.de

Hm... und wenn du die 40 Euro nicht überweist? Dann muss doch in irgendeiner Form eine "MAhnung" kommen, sonst wär das ja witzlos. Wenn die Mahnung dann kommt, hättest du ja ne Quittung :-) (Bin aber nicht sicher, ob das wirklich so ist, vielleicht gibt es auch eine maximale Frist dafür)

Wenn die Mahnung kommt, erhoeht sich die Strafe bereits von 7 auf 40 Euro + Mahngebuehren. Eine ganz schlechte Idee!