Bereich Pflege: ich habe mein Amt als Praxisanleiter niedergelegt, habe ich somit Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

2 Antworten

Ja, ganz eindeutig haben Sie in dieser Situation einen Anspruch auf ein Zwischen - Arbeitszeugnis.

Grund: Änderung der Tätigkeit.

Bestehen Sie (freundlich) darauf.

Viel Glück!

Einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hast Du immer und der Arbeitgeber ist verpflichtet Dir ein solches auszustellen. Habe noch nie erlebt, dass es abgelehnt wurde.

Es wird halt Deine Arbeitsleistung im Amtsdeutsch bewertet und man sollte sich das gründlich durchlesen um kein "Müll" in der Hand zu halten.

Das ist so leider falsch!

Man hat gemäß der § 109 GewO und § 630 BGB einen Anspruch auf Erstellung eines (qualifizierten) Dienstzeugnisses, wenn man das Unternmehmen / die Dienststelle verlässt, also ausscheidet.

Hier handelt es sich jedoch offensichtlich um die Ausstellung eines (qualifizierten) Zwischenzeugnisses, wobei man die Ausstellung gegenüber dem Dienstherrn begründen muss, um ein solches zu erhalten. Die hier vorliegende Aufgabe des Amtes als Praxisanleiter ist als ein gültiger Grund anzusehen.

Die Rechtsgrundlage kann sich ggf. aus dem Dienstvertrag, einem einschlägigen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, oder ansonsten aus der gängigen Arbeitsrechtsprechung ergeben.

Der Fragesteller sollte mit der Begründung der Amtsniederlegung ein "qualifiziertes Zwischenzeugnis" verlangen, und dies ggf. hier anonymisiert, jedoch vollständig, zur Überprüfung einstellen.

Einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hast Du immer

Das ist falsch!