Public viewing unter 16?

1 Antwort

Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, in welchen Einrichtungen Jugendliche zu welchen Zeiten nicht anwesend sein dürfen. Es ist kein generelles Verbot für Jugendliche, ab einer bestimmten Uhrzeit daheim zu sein!

Wenn allerdings dieses "Rudelgucken" zum Beispiel in einer Kneipe stattfindet, dann muss der Wirt dich dort um 23 Uhr rauswerfen, sonst riskiert er eine Strafe. Du selbst übrigens nicht, es werden nur die bestraft, die Kindern und Jugendlichen den Zutritt bzw. Aufenthalt außerhalb der erlaubten Zeiten gestatten!

Übrigens, ausgenommen von dieser Regelung sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dahinter stecken beispielsweise auch viele Jugendclubs! Wenn man also die Betreuenden dort dazu bringen kann, am Tag des Spiels Überstunden zu machen bzw. den Dienstplan entsprechend anzupassen, wäre das eine sehr gute Lösung für solche Geschichten :).