Pseudonym: Rechtslage?

5 Antworten

Ich würde darunter einen Künstlernamen verstehen und das ist erlaubt. Den kann man sich sogar in den Personalausweis eintragen lassen.

Ja, nur solltest du beachten, dem Träger des original Namens keinen Schaden damit zuzufügen. Das könnte zu rechtlichen Problemen führen.

Klar Wiso nicht macht doch jeder

Ja, natürlich.

Auch einen Vornamen.

Natürlich