Prozeßkostenhilfe zurückzahlen, wie lange?

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Ab Rechtskraft des Urteils /der Entscheidung kann das Gericht innerhalb der dann beginnenden 4 Jahre das Geld zurückfordern mit Festsetzung des Abzahlungszeitraumes. Jedoch kann auch auf Antrag und Prüfung davon abgesehen werden, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Zahlungsschuldners verändert haben. Eine Schlechterstellung der Abzahlung als zum Festsetzungszeitpunkt darf jedoch nicht erwägt werden.

So interpretiere ich jedenfalls den § 120 ZPO

http://dejure.org/gesetze/ZPO/120.html

Hallo, leider ist deine Schwester nicht allein. Auch ich habe den Vater verklagt und meine Kinder wurden trotz bewilligtem PKH auf die Kosten des Rechtsanwaltes vom Vater verurteilt. Ich habe mich mit dem Gericht auseinandergesetzt ,aber ohne Erfolg. Ich finde die alleistehenden Mütter und deren Kinder sollten sich das nicht gefallen lassen. Mein Urteil auf Unterhalt war mtl. pro Kind nicht mal 24,00€. Der Vater zahlt nicht einmal diese Summe. Und das seit Jahren. Keine Vollstreckung fruchtet in diesem ach so wunderbaren kinderfreundlichem Staat. Deutschland kotzt mich nur noch an. Auch ich musste immer wieder meine Einkünfte darlegen. Aber denkt nicht dass das der Vater musste, der ja seither sogar eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Gruß an alle alleinstehenden Mütter die so kämpfen müssen wie ich. Seit stark und die Richter und Anwälte sind auch nur Menschen mit ihren Problemen wie ich , du und alle anderen. Wir müssen unsere Gefühle verstecken und vor der Gerichtstür abstellen. Nur die Richter aber lassen ihre Verzweiflungen und Probleme im Gerichtssaal aus. Eine Ungerechtigkeit in diesem Staat - deren Vergleich man suchen kann auf dieser Welt.Zu DDR Zeiten wurden die nicht zahlenden Väter verhaftet.Heute sind die Väter die Opfer und die Kinder Täter...weil man sie geboren hat werden sie noch bestraft.

Rechtsbeihilfe (Anwalt) fragen

Wenn damals in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt worden ist, dass deine Schwester diese Prozesskosten zu tragen hat, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Aha. Danke. Dann muss sie wohl mal die alten Papiere rauskramen.

Das stimmt nicht, siehe bitte § 120 ZPO.