Prozesskostenhilfe - Aufhebung wegen Heirat?

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Dein Partner wird nicht "zur Kasse gebeten" und vier Jahre nach der PKH-Gewährung wird geprüft. Solltest du danach im Lotto gewinnen, brauchst du trotzdem nichts zahlen.

Die Heirat ändert nichts unmittelbar an deiner finanziellen Situation (außer bei Gütergemeinschaft). Und dein Ehemann muss auch nicht für die Gerichtskosten aufkommen. Es könnte lediglich sein, dass sich abzugsfähige Posten bei der PKH-Rechnung reduzieren. So beispielsweise die gezahlten Mietkosten. Auf der anderen Seite erhälst du durch die Heirat eine weitere abzugsfähige Pauschale, womit sich das wieder ausgleichen dürfte. Der PKH-Beschluss kann nur innerhalb von 4 Jahren seit Beendigung des Verfahrens abgeändert werden. Aus diesem Grund findet die Überprüfung der wirtschaftlichen Situation auch nur bis zu diesem Zeitpunkt statt.

Nein, Dein möglicher zukünftiger Gatte hat mit der Sache nichts zu tun. Der muss für nichts aufkommen. Ob das Gericht auf die Prozesskosten verzichtet, kann ich nicht beantworten.

Deine Finanzsituation würde sich sehr wohl verbessern. Denn Du müsstest wahrscheinlich nicht mehr allein für Dich und Deine Kinder sorgen, sodass Dir durchaus geringe raten zuzumuten wären.