Anwaltwechsel möglich? Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?

2 Antworten

Hallo Lunatic2807,
ein Beratungshilfeschein wird für ein und den selben Prozess nur einmal vergeben. Wie du bereits beschreibst hat deine Anwältin bereits für dich gearbeitet und damit Anspruch auf Entgelt welches über die Beratungshilfe läuft. Gegebenenfalls, dies kommt aber nur in den seltensten Fällen vor, kann deine Anwältin den Beratungshilfeschein zurückgeben. Damit würde sie aber auch auf ihre Bezahlung verzichten und genau das scheint mir damit verbunden ziemlich unwahrscheinlich.

Es darf Ihnen in derselben Angelegenheit auch nicht bereits Beratungshilfe bewilligt oder vom Gericht versagt worden sein. Ob es sich um dieselbe Angelegenheit handelt, muss ggf. im Einzelfall beurteilt werden.
Quelle: Antrag auf Beratungshilfe -für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigte Fassung - gen. 04.2017 - [S. 4, Abs. 3]

Du sagst jedoch auch, dass bald ein Prozess bevorsteht. Bist du dir da denn sicher, dass ein Beratungshilfeschein in diesem Fall als richtige Wahl angesehen werden kann? Meines Wissens nach, und auch laut der Fassung des Landes Nordrhein-Westfalen steht dir bei einem gerichtlichen Verfahren (also einem Prozess) Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu.

Da die Beratungshilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt wird, darf in derselben Angelegenheit kein gerichtliches Verfahren anhängig sein. [...] Wer sich in einem gerichtlichen Verfahren vertreten lassen möchte, kann Prozesskosten- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe bekommen.
Quelle: Antrag auf Beratungshilfe -für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigte Fassung - gen. 04.2017 - [S. 4, Abs. 4]

Lass dich dahingehend jedoch auf jeden Fall nochmal richtig beraten. Ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte!

Lunatic2807 
Fragesteller
 27.05.2018, 21:12

erstmal vielen Dank :) also, dass es einen Prozess geben wird, das kam jetzt erst. Erst ging es um eine Anzeige der Exfrau meines Freundes. Dafür wurde ein Beratungshilfeschein beantragt.

Nun, wo es zum Prozess kommt, müsste man ja einen Prozesskostenhilfeantrag stellen, oder sehe ich das falsch?

Er wird morgen mal mit dem hoffentlich neuen Anwalt reden, der ihn auch in den Familienangelegenheiten vertreten hat. Mal sehen, was dabei rauskommt, kann die Antwort ja gern mal hier dann kommentieren.

oneSimon  29.05.2018, 18:42
@Lunatic2807

Hallo Lunatic2807,
erst einmal bedanke ich mich für deine Rückantwort und entschuldige mich für die späte Antwort. Ich hoffe, dass ihr in eurer aktuellen Situation Fortschritte macht und der neue Rechtsanwalt besser eure Interessen vertreten kann.
Zu deiner Frage ob man einen Prozesskostenhilfeantrag stellen sollte: Meines Erachtens nach ja, wenn folgendes gewährleistet ist:

Prozesskostenhilfe erhält jede Person, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
Quelle: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe; Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz [S. 15, Abs. "Wer erhält Prozesskostenhilfe?"

Die oben angegebene Quelle kann ich dir oder der zu helfenden Person zur Eigeninteresse nur empfehlen, da sie leicht verständlich ist, frei zugänglich im Internet zu bekommen ist und weil unterstützend dazu Beispiele angegeben werden und die Broschüre erst im vergangenen Jahr publiziert wurde.

Sollte dem neue Rechtsverteidiger das Interesse seines Mandanten am Herzen liegen wird er sicherlich selbstständig über die Maßnahmen die zu einer Prozesskostenhilfe führen sprechen.

Beratungshilfeschein bedeutet, dass Du eine außergerichtliche Beratung in Anspruch nehmen kannst bzw.  bereits genommen hast. Mit der erfolgten Beratung ist die Sache erledigt. 

Für ein evtl. anhängiges Gerichtsverfahren gibt es für Dich dann  Prozesskostenhilfe. Wenn dieses bereits läuft und Du d. Anwältin wechseln möchtest, dann musst Du darüber das Gericht und d. neuen Anwalt informieren. Jeder Anwalt rechnet dann seinen Anteil ab und d. neue Anwalt muss d. d. Gericht neu bestellt werden.

Ist das Gerichtsverfahren noch nicht anhängig, dann kannst Du jederzeit einen Anwalt/Anwältin Deiner Wahl nehmen.