Probleme mit Mieter wegen Diebstahl?

10 Antworten

Ich kann mich sehr gut an ein allgemeingültiges GERICHTSURTEIL vor einigen Jahrzehnten erinnern, darin lehnte das Gericht Schadensersatzanspüche eines Mieters gegenüber seiner Hausratversicherung ab. Die Begründung (sinngemäß):

Gerade in einem lediglich mit Lattenkonstruktionen abgetrennten und damit einsehbaren KELLER dürfen keine HÖHERWERTIGEN GERÄTE gelagert werden und auf den Fall abgestellt:

Auch 1 leerer TV-Karton ist bereits Verleitung zum Diebstahl !

Also ICH habe mir DAS 'eingeprägt' !

...und in dem Verfahren drehte es sich um ein verschlossenes Kellerabteil (aber eben auch einsehbares).

Selbstverständlich haftet der Vermieter dann nicht, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht unbefugten Betretens nachgekommen wäre, etwa durch verschliessbare Haus- und Nebeneingangs- sowie Kellertüren.

Das Risiko gewaltsamen Eindringens und Einbruchdiebstahls ist mit vertretbarem Aufwand gar nicht zu verhindern und deshalb schuldet er den auch nicht.

Erst recht keine an Vorsatz grenzende grobe Fahrlässigkeit, wenn der Mieter sein Abteil unverschlossen lässt und Gelegenheitsdiebstahl billiegend in Kauf nimmt :-O

Und dass ein Keller wie der Innenraum eines PKW kein Safe ist, darf man aus allgemeiner Lebenserfahrung wissen, wenn man meint, dort Wertvolles aufzubewahren.

Der Fordeurng darf man derart widersprechen :-)

G imager716

Wenn du deinen Keller nicht abschließt, ist das allein dein Problem. Deine Hausratversicherung zahlt nur bei Einbruchdiebstahl. Dein Vermieter ist selbstverständlich nicht haftbar.

was geht dies den Vermieter an, absolut nichts !!

Der soll bei der Polizei Anzeige erstattet, das ist der korrekte WEG!!

So ein Blödsinn! Wenn der Mieter seine Sachen nicht ausreichend gegen Diebstahl schützt, ist er selber Schuld. Manche denken echt, sie buchen ein Rundum-sorglos-Paket, wenn sie zur Miete wohnen.

Muss dein Opa auch die Fenster des Mieters putzen, weil sie bei Regen von außen nass werden...? (Ironie aus)