Vermieter entwendet Eigentum

5 Antworten

das Problem ist, dass ihr nicht einfach behaupten durft, euer vermieter hätte euch beklaut. ihr könnt aber jederzeit anzeige erstatten, und darauf hinweisen, dass sehr wohl entsprechende verdachtsmomente bestehen...

die kündigiung ist so eine sache. bei kleinen mietobjekten gelten etwas andere kriterien, wie bei einem großen haus. hier müsste man aber mal prüfen, ob eine kurzfristige oder gar fristlose kündigung wegen des verwürfnisses des vertrauensverhätnisses überhaupt gerechtfertigt ist.

lg, Anna

Zahnradl 
Fragesteller
 04.06.2014, 19:21

Komisch ist nur , dass wir unseren Vermieter ja nicht " Angepflaumt oder beschimpft haben ". Das er gleich zu einer solchen Maßnahme greift , ist für uns sehr verwunderlich. Wer bitte sonst , wenn meine Frau , die Kinder und Ich weg waren und keinerlei Anzeichen eines Einbruchs waren, soll dann das Geld entwendet haben. Über die Kündigung machen wir uns keinen Kopf-für die Kohle , die wir jeden Monat überweisen, bekommen wir schnell Ersatz

Peppie85  05.06.2014, 05:42
@Zahnradl

wie gesagt, anzeige erstatten, verdacht äußern

das Problem dabei ist leider, besonders was das geld betrifft, dass schwer zu beweisen sein dürfte, dass es tatsächlich gestohlen worden ist. bezihnungsweise, woher euer vermieter es hat...

bleibt zu hoffen, dass der Vermieter so dämlich war, spuren zu hinterlassen, die beweisen, dass er er in der wohung war beziehungsweise, dass er so dämlich war, eindeutig identifzierbare einzelstücke mitzunehmen...

lg, Anna

bwhoch2  05.06.2014, 21:48
@Zahnradl
Das er gleich zu einer solchen Maßnahme greift , ist für uns sehr verwunderlich.

Das ist nicht verwunderlich. Das ist nur konsequent. Denn macht er es nicht, wirkt das erst recht verdächtig. Das schaut dann so schuldbewußt aus...

Ich frage mich nur, warum ihr, wenn der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung, den Schlüssel nicht rausrückt, nicht schon längst das Schloss ausgetauscht habt?????

Unser Vermieter hat seit Anbeginn des Mietverhältnisses einen Schlüssel zu unserem Haus, das wir auch schon oft angemahnt haben .

So etwas gibt es überhaupt nicht. Einmal anmahnen höchstens und spätestens dann Schloß tauschen, denn wenn er nach einem Mal den Schlüssel schon nicht rausrückt, weiß man doch, dass er auch die Absicht hat, beizeiten das Haus zu betreten.

Dann fehlt Euch ein Geldbetrag und jeder Außenstehende weiß, dass in erster Linie jeder in Frage kommt, der von dem Geldbetrag wußte und in zweiter Linie alle jene, die Zugang zum Haus haben und dadurch das Geld vielleicht finden und entwenden.

Zu den Außenstehenden gehört auch die Polizei und auch sie würde Euch fragen, weshalb ihr einen größeren Geldbetrag in Eurer Abwesenheit im Haus lasst, wenn ihr schon wißt, dass noch jemand einen Schlüssel hat. Diesem ist jedoch nichts zu beweisen und jegliche Ermittlungstätigkeit würde natürlich jetzt, nachdem der Vermieter von Eurem Verdacht weiß ins Leere laufen und deshalb eingestellt.

Dass Euch der Vermieter gekündigt hat, ist nur konsequent. Ob er aber damit durchkommen würde, ist die andere Frage, wenn ihr gegen die Kündigung vorgehen würdet.

Zuerst mal Schönen Abend , wir sind in eine dumme Situation geraten. Unser Vermieter hat seit Anbeginn des Mietverhältnisses einen Schlüssel zu unserem Haus, das wir auch schon oft angemahnt haben .

Und warum habt Ihr nicht die Schlösser getauscht?

Wir haben darauf unseren Vermieter kontaktiert und mit der Sachlage konfrontiert . Ergebnis Wir sind gekündigt worden .

Die Kündigung kann durchaus berechtigt sein, wenn Ihr den Vermieter beschuldigt habt. Er könnte wegen Unzumutbarkeit kündigen.

Nun die Frage : Wie sollen wir uns verhalten ? Schon mal eine neue Bleibe suchen.

Anzeige gegen Unbekannt ? ( keine Einbruchsspuren ).

Vermieter Anzeigen wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl ?

Nach so langer und ohne Beweise bringt da nicht.

Wie würdet Ihr Euch verhalten ?

Vorsichtig sein mit dem was man sagt und früher reagieren.

Falls Ihr umzieht, sofort die Schlösser tauschen.

MfG

Johnny

Wenn ihr all das auch beweisen könnt, wendet euch an die Polizei!

Wenn ihr es nicht beweisen könnt, macht euch auf eine Anzeige seitens des Vermieter gefasst. Das Vertrauensverhältnis ist sowieso schon gestört, ihr habt ja bereits die Kündigung!

Zahnradl 
Fragesteller
 04.06.2014, 19:07

Richtig ! Nur : Wie sollen wir DAS Beweisen . Vom Geld wusste nur die Frau und ich.....

KaeteK  04.06.2014, 19:11
@Zahnradl

Du hast doch gewußt, dass der Vermieter einen Schlüssel hat - da hätte ich doch schon viel früher darauf reagiert. Größere Geldbeträge gehören auf die Bank.

Jetzt ist Ostern ja schon ein paar Wochen vorbei...warum wartet ihr so lange, bis ihr was unternehmt?

XXungerechtXX  04.06.2014, 19:15
@Zahnradl

Ihr könnt nicht einfach Anschuldigungen in den Raum werfen und dann mal drauf los, anzeigen.

Klar könnt ihr das, wie man sieht...aber dann müsst ihr auch das Echo vertragen....

Ostern ist fast 3 Wochen her....euch fällt das jetzt ein...sehr glaubwürdig.

DU schreibst ja selbst, nur DU und Deine Frau wussten von dem Geld....warum sollte er in die Wohnung gehen...so ein Quatsch! Du willst ne billige Retourkutsche!

Zahnradl 
Fragesteller
 04.06.2014, 19:08

Vollkommen richtig. wir wollen da eh raus-das ist nicht die Frage