Probleme mit der Rente bei Ausbildungsabbruch?
Hallo,
Ich würde gerne meine Ausbildung abbrechen, da ich mit ihr wirklich überhaupt nicht zufrieden bin. Ich habe mich von meinen Eltern in diese Ausbildung drängen lassen. Jedoch bereue ich das sehr. Ich habe auch schon mit meinen Eltern darüber geredet und hatte auch schon eine Vorstellung wie es weitergehen soll. Ich werde mich jetzt für dir Bundeswehr bewerben, da ich eigentlich genau das statt der Ausbildung machen wollte, jedoch war ich zu den Zeitpunkt 17 und meine Eltern wollten das nicht. Ich habe meinen Eltern den Vorschlag gemacht, dass ich mich für den 01.10.16 bei der Bundeswehr bewerben möchte, also das ich dann dort anfange. Meine Ausbildung würde ich Kündigen sobald der Termin fest steht, sodass ich einen Nahezu Nahtlosen übergang im Lebenslauf habe. Meine Eltern meinten jedoch wenn ich zB 3-4 Monate Kündige vor dem Antrittstermin und ich diese Kurze zeit Arbeitslos währe, hätte ich eine Rentenpause (da ich ja in dieser Zeit der RV nichts einzahle) oder so, was sich später halt auf mein Rente auswirken kann/wird. Meine Frage ist jetzt. Wie ist das geregelt? Haben meine Eltern Recht? Und wenn ja, wie soll ich das Problem dann lösen? Ich bedanke mich jetzt schonmal für jede hilfreiche Antwort.
5 Antworten
Sie haben recht, aber die Auswirkungen auf deine Rente in 50 Jahren sind minimal.
Eine falsche Ausbildung wegen der Rente weiterzuführen wäre sicher das falscheste Argument. Wobei ich hier nicht werten will.
Vielen dank für ihre Antwort. Da haben sie mit Sicherheit recht!
was wurde zu der rente die letzt 40 jahre alles verprochen und wieviel § wurden geändert?
das bekannteste dabei ist die renten sind sicher? im bewustsein das dies nur die halbe warheit ist?
du kannst den aktuelle auswirkung immer bei der bfa erfagen die machen eine gute beratung.
namen sind heute schall und rauch? ich bleibe immer bei 1 einer?
Beziehen Sie Arbeitslosengeld – nicht zu verwechseln mit dem Arbeitslosengeld II, dessen Regelungen im nächsten Absatz beschrieben sind – so werden für Sie als Versicherter Beiträge zur Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit weitergezahlt. Aufgrund der geringeren Beträge fällt auch der Beitrag zur Rentenversicherung geringer aus. Einen Anspruch aus dem Arbeitslosengeld haben Sie erst, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten vorliegen. Die Agentur für Arbeit gibt Ihnen dazu Auskunft.
Danke für die Schnelle und hilfreiche Antwort!
Wenn du das willst dann mach das mit der Bundeswehr! Du wirst noch viele Jahre arbeiten müssen ich denke nicht das es große Auswirkungen hat. Das jemand seine Ausbildung abbricht ist nicht selten, das ist sogar sehr oft und nichts verwerfliches.
Nein, Deine Eltern haben nicht recht. Wenn Du dich arbeitslos meldest, dann zahlen die auch weiterhin in die Rentenkasse ein.
Nur bei einem Bezug von Arbeitslosengeld. Ansonsten werden keine Beiträge zur RV gezahlt!!
Das habe ich mit der Meldung "Arbeitslos" natürlich vorausgesetzt!
Ohne Zeitmaschine wird eine Befragung der BfA schwierig. Seit nunmehr 11 Jahren heißt das Dingen Deutsche Rentenversicherung.