Probleme mit der Rente bei Ausbildungsabbruch?

5 Antworten

Sie haben recht, aber die Auswirkungen auf deine Rente in 50 Jahren sind minimal.

Eine falsche Ausbildung wegen der Rente weiterzuführen wäre sicher das falscheste Argument. Wobei ich hier nicht werten will.

oli1105 
Fragesteller
 17.12.2015, 08:01

Vielen dank für ihre Antwort. Da haben sie mit Sicherheit recht!

was wurde zu der rente die letzt 40 jahre alles verprochen und wieviel § wurden geändert?

das bekannteste dabei ist die renten sind sicher? im bewustsein das dies nur die halbe warheit ist?

du kannst den aktuelle auswirkung immer bei der bfa erfagen die machen eine gute beratung.

kevin1905  17.12.2015, 14:46

Ohne Zeitmaschine wird eine Befragung der BfA schwierig. Seit nunmehr 11 Jahren heißt das Dingen Deutsche Rentenversicherung.

robi187  17.12.2015, 18:06
@kevin1905

namen sind heute schall und rauch? ich bleibe immer bei 1 einer?

Beziehen Sie Arbeitslosengeld – nicht zu verwechseln mit dem Arbeitslosengeld II, dessen Regelungen im nächsten Absatz beschrieben sind – so werden für Sie als Versicherter Beiträge zur Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit weitergezahlt. Aufgrund der geringeren Beträge fällt auch der Beitrag zur Rentenversicherung geringer aus. Einen Anspruch aus dem Arbeitslosengeld haben Sie erst, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten vorliegen. Die Agentur für Arbeit gibt Ihnen dazu Auskunft.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/03_was_passiert_bei/04_arbeitslosigkeit/arbeitslosigkeit_node.html

oli1105 
Fragesteller
 17.12.2015, 07:58

Danke für die Schnelle und hilfreiche Antwort!

Wenn du das willst dann mach das mit der Bundeswehr! Du wirst noch viele Jahre arbeiten müssen ich denke nicht das es große Auswirkungen hat. Das jemand seine Ausbildung abbricht ist nicht selten, das ist sogar sehr oft und nichts verwerfliches.

Nein, Deine Eltern haben nicht recht. Wenn Du dich arbeitslos meldest, dann zahlen die auch weiterhin in die Rentenkasse ein.

turnmami  17.12.2015, 13:49

Nur bei einem Bezug von Arbeitslosengeld. Ansonsten werden keine Beiträge zur RV gezahlt!!

alarm67  17.12.2015, 22:34
@turnmami

Das habe ich mit der Meldung "Arbeitslos" natürlich vorausgesetzt!